Klimaschutz-Klagen gegen die Bundesregierung

Klimaschutz-Klagen gegen die Bundesregierung - Klimaschutzgesetze verschärfen, nicht verwässern

erschienen im Parents-Newsletter #35 (Juli 2024)

ZukunftsklageAm 17. Juli 2024 ist die Novelle des Klimaschutzgesetzes in Kraft getreten, die die Klimaschutzambitionen der Bundesregierung weiter abschwächt. Gegen diese Novelle und die bereits zuvor unzureichende Klimaschutzgesetzgebung klagen mehrere Organisationen vor dem Bundesverfassungsgericht.

Bereits das bisherige Klimaschutzgesetz (KSG 2021) erfüllt nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Urteil von 2021, das klarstellte, dass die Freiheitsrechte zukünftiger Generationen nicht durch unzureichende Klimaschutzmaßnahmen über Gebühr eingeschränkt werden dürfen. Ohne umgehendes und konsequentes Umsteuern droht insbesondere im Verkehrssektor eine grundgesetzwidrige „Vollbremsung“ (siehe Abb. 1), um das im KSG für den Verkehrssektor vorgegebene Budget noch einzuhalten, die vor allem sozial benachteiligte Gruppen in ländlichen Gebieten treffen würde.

: versch. Szenarien für den Verkehrssektor unter Einhaltung des vorgegebenen Budgets
Abb. 1: versch. Szenarien für den Verkehrssektor unter Einhaltung des vorgegebenen Budgets
Quelle: Greenpeace-Klageschrift

Das KSG 2021 ist jetzt durch die aktuelle Novellierung weiter verwässert worden. Bei der Vorstellung der Verfassungsbeschwerde der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erläuterte Prof. Dr. Remo Klinger, dass für ihn die Aufweichung der Sektorziele lediglich eine der zu kritisierenden Änderungen darstellt. Für problematischer hält er beispielsweise, dass der vom Verfassungsgericht als essentiell angesehene Emissionsminderungspfad, mit dem die Einhaltung des CO2-Restbudgets sichergestellt werden sollte, abgeschafft wurde. Eine zeitnahe Erfolgskontrolle der Klimaschutzmaßnahmen und damit der erforderliche Planungsdruck entfallen, Planungssicherheit für Unternehmen und Privatpersonen geht dadurch verloren. 

Klimaklagen – teils mit Beteiligungsmöglichkeit

Gegen das unzureichende KSG 2021 und dessen aktuelle Novellierung werden von verschiedenen Verbänden Verfassungsbeschwerden eingereicht. Ein Überblick:

Greenpeace und Germanwatch fokussieren in ihrer Klage vor allem auf den Verkehrssektor. Dieser Klage können sich bis spätestens zum 30.08.2024 Privatpersonen als Zukunftskläger*in mit einer eigenen – gleichlautenden – Verfassungsbeschwerde anschließen. Das Verfahren ist mit der Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) abgestimmt. Da die Einreichung digital erfolgt und individuelle Beschwerdegründe nicht geprüft werden müssen, hält sich die von einigen kritisch angemerkte Belastung des BVerfG in Grenzen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mehrere Klagen eingereicht, die neueste Klage richtet sich gegen das jetzt entkernte Klimaschutzgesetz. Privatpersonen können als „Klimahelden“ die Klagen ideell unterstützen: „Wir nehmen dein Votum und deine Stimme mit vor Gericht.“

Der BUND und der SFV (Solarenergie-Förderverein Deutschland) legen ebenfalls Verfassungsbeschwerde ein. Auch diese Beschwerde richtet sich gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung, insbesondere gegen die aktuelle Entkernung des Klimaschutzgesetzes.

Hans-Georg Beuter, P4F Dortmund
Wolfgang Schöllhammer, P4F Mainz

 

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