Klimaschutzgesetz

Klimaschutzgesetz

Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) bildet den Rahmen für die Klimaschutzpolitik in Deutschland. Mit ihm soll die Einhaltung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben gewährleistet werden.

Das Klimaschutzgesetz hat folgende Abschnitte:

  • Allgemeine Vorschriften
  • Klimaschutzziele und Jahresemissionsmengen
  • Klimaschutzplanung
  • Expertenrat für Klimafragen
  • Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
  • Anlage 1 (zu den §§ 4 und 5) Sektoren
  • Anlage 2 (zu § 4) Zulässige Jahresemissionsmengen für die Jahre 2020 bis 2030
  • Anlage 3 (zu § 4) Jährliche Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040

 

Weitere Informationen:

Gesetzestext: Klimaschutzgesetz