Klimaschutzgesetz verpflichtet zum Handeln

Aktueller UBA-Bericht zeigt Versagen der Bundesregierung im Verkehrssektor.Das Klimaschutzgesetz verpflichtet die Bundesregierung zum Handeln! Doch erneut werden Klimavorgaben verfehlt – das ist ein Rechtsbruch!

[16.03.2023] Die Emissionsdaten des Umweltbundesamtes (UBA) für das Jahr 2022 zeigen, dass es an wirksamen politischen Maßnahmen fehlt: Beispielhaft für das Versagen steht hier - wen wundert es - der Verkehrssektor. Hier wurden rund 148 Millionen Tonnen CO2 ausgestoßen. Damit liegen die Emissionen dieses Sektors rund 1,1 Millionen Tonnen (0,7%) über dem Wert von 2021 und 9 Millionen Tonnen über der im Klimaschutzgesetz zulässigen Jahresemissionsmenge.

So einen Trend darf es nicht mehr geben – der Bundeskanzler trägt die Verantwortung für diesen Rechtsbruch und die Geisterfahrt der FDP im Verkehrssektor.

Ein Sofortprogramm mit Maßnahmen für den Verkehrssektor ist nun endlich notwendig. Und es gibt Lösungen, mit denen sich Emissionen wirksam reduzieren lassen!

Es braucht schnell ein Tempolimit, eine Erhöhung der Kfz-Steuer inkl. Bonus-Malus beim Kauf, die Abschaffung des Dienstwagenprivilegs und der steuerlichen Besserstellung von Dieselkraftstoff sowie massive Investitionen in den ÖPNV.

Der Verkehr ist zwar der einzige Einzel-Sektor, der einen Emissionsanstieg gegenüber dem Vorjahr verzeichnet, aber um die Klimaziele bis 2030 zu erreichen, muss es pro Jahr eine Emissionsreduktion von 6 Prozent geben – von 2021 auf 2022 waren es lediglich 1,9 Prozent!

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Im Verkehrssektor muss umgesteuert werden!