Verfassungsbeschwerden für Landesklimaschutzgesetze
Mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe wurden Verfassungsbeschwerden eingelegt. Ziel war es zu erreichen, dass die Länder verpflichtet werden Paris-Kompatible und verfassungsgemäße Landesklimaschutzgesetzen zu verabschieden.
Mit einem Nicht-Annahmebeschluss (BVerfGE - 1 BvR 1565/21 vom 18.1.2022) hat das BverfG zwar die Verfassungsbeschwerden abgewiesen aber klargestellt, dass auch die Länder ihren Teil zum Klimaschutz beitragen müssen.
"Kern der Entscheidung ist, dass das Bundesverfassungsgericht nicht einfach über die zulässigen CO2-Budgets der Länder entscheiden konnte. Für den Bund gebe es mit dem Klimaschutzgesetz (KSG) genau quantifizierte, auf die einzelnen Sektoren heruntergebrochene zulässige Restmengen für CO2-Emissionen. Solche Budgets gebe es für die Länder nicht und sie ließen sich auch weder verfassungsrechtlich noch aus Bundesgesetzen ableiten." So Prof. Thomas Schomerus
- Verfassungsbeschwerden für Landesklimaschutzgesetze
- Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zu den Verfassungsbeschwerden für Landesklimaschutzgesetze
- DUH: Bundesverfassungsgericht definiert Klimaschutzpflichten: Bundesebene muss Vorgaben machen, die Länder müssen sie umsetzen
- Prof. Schomerus Kommentar "Keine Restmenge, keine Vorwirkung" zum Nichtannahmebeschluss