Verfassungsbeschwerde für saubere Luft (26.9.2022)
Sieben Betroffene, die in der Nähe der am stärksten mit gesundheitsschädlichem Feinstaub und Stickstoffdioxid belasteten Messstationen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt und München leben, ziehen für ihr Grundrecht auf Gesundheit vor das Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsbeschwerde wurde wohl am 26.9.2022 eingelegt.
Aktuell geltende Gesetze und nationale Grenzwerte für Luftschadstoffe schützen Gesundheit nachweisbar nicht vor den von der Weltgesundheitsorganisation bestätigten gesundheitlichen Risiken der Luftschadstoffbelastung.
DUH und ClientEarth fordern die schnellstmögliche nationale Umsetzung der Grenzwert-Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation für Stickstoffdioxid und Feinstaub und Ergreifung wirksamer Maßnahmen, um diese schnellstmöglich einzuhalten.
Informationen zur Verfassungsbeschwerde für saubere Luft
- Deutsche Umwelthilfe zur Verfassungsbeschwerde für Saubere Luft
- ClientEarth zur Verfassungsbeschwerde gegen Luftverschmutzung