Artikel 20 A GRUNDGESETZ – HAPPY BIRTHDAY!

Artikel 20a Grundsgesetz – HAPPY BIRTHDAY!

erschienen im Parents-Newsletter #36 (September 2024)

WeltkindertagDerzeitig finden viele Versuche statt, Klimaschutz über neue Gesetzgebungen zu einer Verpflichtung zu machen. Einerseits geht es darum, Umweltverbrechen wirkungsvoll unter Strafe zu stellen – z.B. wird der Straftatbestand "Ökozid" gefordert – oder Ökosysteme unter Schutz zu stellen, ihnen z.B. eigene Rechte zuzuerkennen, um ihre Zerstörung zu verhindern. Der juristische Weg ist eine wichtige Möglichkeit, Druck für mehr Klimaschutz aufzubauen.

Für ein Gesetz, das kommende Generationen schützt, müssen wir in Deutschland zum Glück nicht mehr kämpfen, denn ein solcher Schutz existiert bereits: Das Staatsziel "Klimaschutz" ist durch den Artikel 20a im Grundgesetz verankert. Dieser Paragraf schreibt auch die Verantwortung der jetzigen Generation für kommende Generationen vor. Im Wortlaut:

"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

Über die Bedeutung und Wirksamkeit von "Staatszielen" lässt sich sicherlich streiten. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 zeigt jedoch, dass die in diesem Grundgesetz festgeschriebene Verantwortung nicht einfach vom Tisch gewischt werden kann. So verpflichtete das Bundesverfassungsgericht die damalige Bundesregierung dazu, ihr Klimaschutzkonzept zu schärfen, um die Freiheit künftiger Generationen nicht zu gefährden.

In der Begründung heißt es unter anderem:

"…der… Schutzauftrag des Art. 20a GG schließt die Notwendigkeit ein, mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zu stand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten."

Kit KlimamonsterDer  Artikel 20a GG kann also Wirkung entfalten. Er ist mehr als nur "Verfassungspoesie".

Übrigens stand dieser Paragraf nicht von Anfang an im Grundgesetz. Erst nach intensivem Ringen und vielen Diskussionen im Bundestag und im Bundesrat wurde er fast in der heutigen Fassung (der Tierschutz wurde erst acht Jahre später ergänzt!) am 27. Oktober 1994 ins Grundgesetz aufgenommen. Also feiert er in diesem Herbst seinen 30. Jahrestag!

In diesem Sinne: Happy Birthday Artikel 20a!!! Wie gut, dass wir nicht mehr um dich kämpfen, sondern "nur noch" einfordern müssen, dass du – zum Schutz unserer Kinder und künftiger Generationen – in politisches Handeln umgesetzt wirst.

Weitere Infos:

Rike, Newsletter-Team