EU-Genehmigungen

EU-Genehmigungen

EU-GenehmigungenDer geplante Ausbau der A 49 soll durch ein europäisches Naturschutzgebiet (FFH-Habitat) führen. Für eine Genehmigung seitens der EU bedarf es "zwingender Gründe des öffentlichen Interesses". Bei der Beantragung wurde behauptet, mit dem Ausbau würden 13.600 Arbeitsplätze neu geschaffen und das nachrangige Verkehrsnetz würde um 100.000 Fahrzeuge täglich entlastet. Beides sind nachweislich falsche Informationen. Denn es ging um den Erhalt von 13.600 Arbeitsplätzen. Und die Entlastung der bisher betroffenen Orte wird heute von den Unterstützern der Autobahn mit ein paar Tausend Fahrzeugen täglich angegeben. Im Februar 2012 korrigierte die EU-Kommission ihre "zwingenden Gründe des öffentlichen Interesses", dies führte allerdings nicht zu einer Rücknahme der Genehmigung. Stattdessen wies das Bundesverwaltungsgericht eine Klage gegen den Autobahnausbau in 2014 mit der Begründung ab, die EU habe die "zwingenden Gründe des öffentlichen Interesses" bestätigt!

Daher ist es erfreulich, dass Anfang Februar 2021 die EU Ombudsfrau Emily O’Reilly beauftragt wurde, das Verfahren zu überprüfen.

Außerdem müssen für diesen schwerwiegenden Eingriff in die Natur Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden. Seit September 2020 liegen dem Verkehrsministerium Defizite mehrerer Maßnahmen des Artenschutzes vor, deren erfolgreiche und wirksame Durchführung Voraussetzung für den Beginn der Bau (und der Rodungs-) arbeiten ist. Der sich daraus konsequenterweise ergebende Baustopp ist bisher leider nicht erfolgt.