Planfeststellungsbeschluss zum A49-Ausbau nur Makulatur?

Pressemitteilung – Parents for Future Germany, AG Danni lebt
 

Planfeststellungsbeschluss zum A49-Ausbau nur Makulatur?


Gravierende Verstöße gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der A 49 nähren den Verdacht, dass keiner der Verantwortlichen ein Interesse daran hat, den darin festgelegten Schutz der Natur ernst zu nehmen und umzusetzen. Seit zwei Monaten wird die Trasse des Dannenröder Forstes jede Nacht taghell erleuchtet, obwohl seit dem 1.4.2021 laut Planfeststellungsbeschluss zum Schutz von Fledermäusen nächtliches Licht nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und mit strengen Auflagen erlaubt ist [1]. Dafür kann bisher kaum eine Genehmigung vorliegen, da erst vor wenigen Tagen festgestellt wurde, dass die untere Naturschutzbehörde dafür zuständig ist.

Für diese Klärung vergingen zwei unwiderrufliche Monate, in denen die eindeutigen Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses trotz mehrfacher Anfragen ignoriert wurden. Mitte April hieß es aus der Planfeststellungsbehörde ebenso wie aus der oberen Naturschutzbehörde: „Eine gesonderte Genehmigung der Beleuchtung erfolgte bisher durch keine beteiligte Behörde. Welche Behörde dieses durchführen wird, ist derzeit in Klärung.“ Erst Ende April forderte die Planfeststellungsbehörde die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) als Projektmanagementgesellschaft des Bundes auf, die nächtliche Beleuchtung einzustellen und eine Abstimmung weiterer Schritte mit den zuständigen Naturschutzbehörden vorzunehmen, da dafür „nach Einschätzung der Planfeststellungsbehörde eine gesonderte behördliche Zulassung erforderlich wäre“. Von einem Einstellen der Beleuchtung kann seither aber keine Rede sein, lediglich die Farbe des Lichtes wurde geändert. Dabei ist weiterhin unklar, ob die für die Überwachung der Naturschutzmaßnahmen verantwortliche „Ökologische Baubegleitung“ mit einbezogen wurde und warum die Auswirkungen des Lichtes auf die Fledermäuse im Wald bisher undokumentiert sind. Vielleicht, weil es hinderliche Untersuchungen darüber gibt, dass Kunstlicht vor allem für die im Dannenröder Forst beheimatete lichtscheue Fledermausart „Großes Mausohr“ sehr nachteilig ist [2]und der Tierschutz einen Verzicht auf direktes Kunstlicht und eine Abschwächung der Beleuchtungsstärke auf unter 0,1 lx in der näheren Umgebung erfordert? [3]

Auf welcher gesetzlichen Grundlage findet also seit Monaten eine intensive Ausleuchtung der Trasse statt? Ein solcher Rechtsbruch ist nicht die einzige Missachtung des Planfeststellungbeschlusses: so wurden auch unerlaubte nächtliche Arbeiten in den trassennahen Waldbereichen durchgeführt [4], die nach Auskunft der DEGES in keinem Bautagebuch erscheinen. Ist damit der Planfeststellungsbeschluss Makulatur? Jedenfalls scheint die Verschleierung der Verantwortlichkeit methodisch. Dies schmälert weiter das Vertrauen für den sorgsamen Umgang mit weiteren Schwierigkeiten beim Ausbau, wie zum Beispiel der weiterhin nicht widerlegten Kritik der Parents for Future an der unvollständigen Sanierung des Gebietes des ehemaligen Sprengstoffgeländes WASAG in Stadtallendorf. [5]

Parents for Future Germany / AG Danni lebt
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Quellen:
[1]  https://fragdenstaat.de/anfrage/planfeststellungsbeschluss-a49/550553/a…; S. 37
[2] Vgl. temnonebo.com/images/pdf/nature_friendler_lightning_churces_booklet_web.pdf
[3] Vgl. https://www.eurobats.org/sites/default/files/documents/publications/pub…
[4] Dokumentiert auf: https://www.danni-lebt.de/un-recht/naturschutz/licht-und-lärm/
[5] Vgl. https://www.danni-lebt.de/un-recht/wasserschutz/wasag/

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