Rechtskräftig: Emissionen im Bereich Landnutzung müssen sinken
[13.09.2024] Im Mai hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass die bestehende Klimaschutzprogramme für den Landwirtschaftssektor um konkrete Maßnahmen ergänzt werden müssen. Da die Bundesregierung gegen diese Entscheidung keine Revision eingelegt hat, ist das Urteil nun rechtskräftig geworden.
Nach bisherigen Klimaplänen sollen im Landnutzungssektor 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente in 2045 gespeichert werden. Allerdings werden nach aktuellen Prognosen auch 2045 hier noch weiter Treibhausgase emittiert. Um Emissionen - entsprechend der Pläne - auf Null zu senken und sogar die Landnutzung zu einer CO2-Senke zu machen, müssen nun erhebliche Anstrengungen unternommen werden – z.B. weniger Holzeinschlag und Wiedervernässung von Mooren.
Die Umwelthilfe erwartet von der Bundesregierung einen Entwurf für Maßnahmen bis zum 31.10.2024 und eine Verabschiedung innerhalb von sechs Monaten. Andernfalls werde man Zwangsvollstreckungsverfahren gegen die Bundesregierung einleiten, so der Verband.
Dazu DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner:
„Die positive Wirkung dieses Urteils für den Naturschutz und die Landnutzung ist gar nicht zu überschätzen. Die Regierung Scholz wird damit gezwungen, auch in Land- und Fortwirtschaft endlich mehr für Klimaschutz und Natur zu tun. Überfällig ist ein ambitioniertes neues Waldgesetz, das sich am Ökosystem Wald und nicht einseitig an den Interessen der Forstindustrie orientiert. Hier muss die FDP ihren Widerstand in der Ressortabstimmung aufgeben. In den laufenden Haushaltsverhandlungen müssen die Mittel für die Wiederherstellung von Mooren, Feuchtgebieten und Wäldern aufgestockt statt gekürzt werden. Ohne ein umfassendes Aktionsprogramm für die Wiederherstellung von Ökosystemen und Klimaanpassung sind die verpflichtenden deutschen Klimaziele nicht einzuhalten. Dass hier und heute gehandelt werden muss, ist auch Bundesumweltministerin Steffi Lemke zu verdanken. Sie hat Rückgrat bewiesen und auf eine Revision und damit weitere Verzögerung verzichtet.“
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