Klimaentscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2021
Mit seiner Klimaentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass Teile des Klimaschutzgesetzes Grundrechte künftiger Generationen verletzen.
In der Entscheidung hat das BVerfG (1 BvR 2656/18 vom 24.3.2021) das Konzept des Restbudges von CO2 Emissionen aufgegriffen und verlangt, dass die notwendigen Einsparungen zur Einhaltung des Paris-Abkommens nicht immer weiter in die Zukunft verlagert werden dürfen, weil sonst am Ende keinerlei Freiheit bei den Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen verbleibt - die Reduzierungen müssen fair zwischen den Generationen verteilt werden.
- Pressemitteilung des BVerfG vom 29.4.2021: Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich
- Bundesverfassungsgericht zur Klimaklage | Pressekonferenz der Kläger:innen
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- Pressemitteilung Parents for Future Germany und Grandparents for Future Deutschland: Klimapaket von CDU/CSU und SPD missachtet Grundrechte insbesondere der jungen Generation!
- DUH: Verfassungsbeschwerde gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz
- Kritik an der Klimaentscheidung von Klimaaktivist und Rechtsanwalt Mathis Bönte
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat der Bundestag das Klimaschutzgesetz überarbeitet. 20 For-Future-Gruppen kritisieren die Neuauflage des Klimaschutzgesetzes scharf!
Weitere Informationen
- Kritik am Klimaschutzgesetz von 2021
- Klage gegen die Bundesregierung auf Einhaltung des Klimaschutzgesetzes eingereicht
- Für eine völker- und verfassungsrechtskonforme Klimaschutzpolitik
31.8.2023, über 60 Jura-Professoren des Verfassungs- und Völkerrechts fordern: Effektive Maßnahmen gegen die Erderwärmung statt Verwässerung des Klimaschutzgesetzes!