Internationale Klimapolitik
Im Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (englisch United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC; kurz Klimarahmenkonvention) haben sich die Vertragsparteien darauf geeinigt, das Klimasystem für heutige und künftige Generationen zu schützen.
Ziel des Abkommen ist:
Das Endziel dieses Übereinkommens und aller damit zusammenhängenden Rechtsinstrumente, welche die Konferenz der Vertragsparteien beschließt, ist es, in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen des Übereinkommens die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird. Ein solches Niveau sollte innerhalb eines Zeitraums erreicht werden, der ausreicht, damit sich die Ökosysteme auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können, die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird und die wirtschaftliche Entwicklung auf nachhaltige Weise fortgeführt werden kann.
(Quelle: Artikel 2 des Abkommens)
Im Abkommen hat sich die Weltgemeinschaft darauf geeinigt, dass sie eine gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten tragen das Klimasystem zum Wohl heutiger und künftiger Generationen zu schützen. Damit ist gemeint, dass entwickelte Länder spezifische Verpflichtungen übernehmen (Artikel 4 Absatz 2 ff).
Das Klimasystem soll gemeinsam erforscht und systematisch beobachtet werden (Art 5). Es soll das öffentlichen Bewusstsein in Bezug auf die Klimaänderungen und ihre Folgen gefördert werden (Art. 6).
Wichtige Stationen der internationalen Klimapolitik sind:
- 1992 UN-Klimarahmenkonvention
- 1997 COP 3 Verabschiedung des Kyoto-Protokolls - erstmals verpflichten sich Länder ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren
- 2009 COP 15 unverbindliche Deklaration von Koppenhagen - erstmals wird erwähnt, die globale Erwärmung auf maximal 2 Grad Celsius begrenzen zu wollen.
- 2015 COP 21 Paris: Das Übereinkommen von Paris wird geschlossen.
- 2021 COP 26 UN Kampagne Race to Zero
Quelle: Stationen der UN-Klimaverhandlungen
Den Weg zum Abkommen von Paris und der 1,5 Grad Grenze beschreibt die
Sonderfolge: Das 1,5°C-Ziel vom Podcast Klimanews vom 03.09.2023
Europäische Klimapolitik
Der European Green Deal bildet den Rahmen der europäischen Klimapolitik. Mit ihm soll die EU bis 2050 Klimaneutral werden. Als Zwischenziele wird geplant bis 2030 die Emissionen im Vergleich zu 1990 um mindestens 55 % zu reduzieren, bis 2040 sollen die Emissionen um 90 % reduziert werden - so der Vorschlag der EU-Kommission. Das ganze wird im sogenannten europäischen Klimagesetz der Verordnung (EU) 2021/1119 geregelt.
Finanzmarktregulierung, Energieversorgung, Verkehr, Handel, Industrie sowie Land- und Forstwirtschaft
Ein Teil der Emissionseinsparungen soll mit dem EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) erreicht werden - in den Sektoren
- Industrie und
- Abfall
Für alle Bereiche, die nicht dem EU-EHS unterfallen der Lastenteilungsverordnung (EU 2018/842) (auch EU-Klimaschutzverordnung genannt). Zu diesen Bereichen gehören:
- Verkehr,
- Gebäude,
- Landwirtschaft
Das Packet FIT FOR 55 umfasst eine Reihe von Richtlinien und Verordnungen, mit denen der European Green Deal umgesetzt werden soll.
Informationen der EU zur EU-Klimapolitik