Zukunftsklage - Verfassungsbeschwerde 2.0

Zukunftsklage -Verfassungsbeschwerde 2.0

Kläger:in werden - für eine Zukunft klagen[26.06.2024] Bundestag und Bundesregierung Versagen beim Klimaschutz. Das Klimaschutzgesetz (KSG) soll mit der Aufhebung der Sektorenziele entkernt werden und die geplanten Klimaschutzmaßnahmen reichen nicht das Abkommen von Paris einzuhalten.

Deswegen haben heute mehrere Umweltverbände, Einzelpersonen und drei FFF-Aktivist*innen gemeinsam drei Verfassungsbeschwerden angekündigt. Weitere Kläger:innen werden gesucht.

Die Verfassungsbeschwerde von Greenpeace und Germanwatch ist als Sammelklage konzipiert, so dass jede:r, die/der sich durch die Klimapolitik in seinen Grundrechten eingeschränkt sieht, sich an der Verfassungsbeschwerde beteiligen kann.

Hier kannst Du Zukunftskläger:in werden: https://fffutu.re/Zukunftsklage

 

Pressekonferenz: Neue Verfassungsbeschwerden gegen das Bundesklimaschutzgesetz | 26.06.24

 

Änderung des KSG noch nicht in Kraft

Am Tag der Ankündigung der Verfassungsbeschwerden ist noch nicht klar, ob die Entkernung des KSGs überhaupt in Kraft treten wird. Das Gesetz wurde am 17.05.2024 (nach dem Bundestag) auch vom Bundesrat verabschiedet. Zurzeit liegt es beim Bundespräsidenten Steinmeier zu Ausfertigung. Bisher hat der Bundespräsident das Gesetz jedoch wohl nicht unterschrieben.
Auch Parents for Future Deutschland haben den Bundespräsidenten aufgefordert die Änderungen des KSG nicht zu unterschreiben, weil sie Freiheitsrechte künftiger Generationen unverhältnismäßig beschneiden würde.

Die jetzt angekündigten Verfassungsbeschwerden richten sich nicht nur gegen die Entkernung des KSGs durch die Ampel-Koalition, sondern auch gegen das Klimaschutzprogramm, weil mit ihm die Klimaschutzziele nicht eingehalten werden können.

 

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