Klimaklage in Österreich
[21.02.2023] In Österreich haben 12 Kinder und Jugendliche vor dem Verfassungsgerichtshof für wirksamen Klimaschutz geklagt.
Rechte der Kinder sind in Österreich besonders geschützt: Sie stehen in der Verfassung. Diese Rechte sind an die UN-Kinderrechtskonvention angelehnt und sollen garantieren, dass kein anderes Gesetz unsere Zukunft in Gefahr bringt.
Das aktuelle österreichische Klimaschutzgesetz wurde jedoch eingeführt, ohne diese Rechte zu berücksichtigen. Die Politik hat die Aufgabe, die Auswirkungen der menschengemachten Klimakrise einzudämmen, indem die Erderhitzung bei +1.5°C gestoppt wird. Das Klimaschutzgesetz führt aber nicht zum notwendigen Rückgang der Treibhausgasemissionen, und gefährdet damit unsere Zukunft.
Pressebericht in DerStandard zur Klimaklage vom 21.2.2023
Klageabweisung
Am 27.6.2023 hat der österreichische Verfassungsgerichtshof die Klimaklage aus formellen Gründen zurückgewiesen.
Fridays for Future Österreich bereitet weitere Verfahren vor, um die Rechte der Kinder auf eine sichere Zukunft durchzusetzen.
Pressemitteilung von FFF-Östereich: VfGH bestätigt gravierendes Rechtsschutzdefizit von Kindern in der Klimakrise
Kurier vom 29.7.2023: Klimaklage gescheitert: Wenn Verfassungsrechte nicht zählen
Kinderrechte in der österreichischen Verfassung
Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.
Aus: Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern - Artikel 1