EuGH-Klage gegen Taxonomie

Klagen gegen Greenwashing durch die EU-Taxonomie bei nachhaltigen Investitionen

Was ist die EU-Taxonomie?

Um die Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit zu transformieren, müssen Investitionen in nachhaltige Wirtschaftsweise fließen und nicht mehr in fossile Infrastruktur. Dies ist auch volkswirtschaftlich sinnvoll, weil Wirtschaftsaktivitäten, die nicht nachhaltig sind, einem höheren Risiko unterliegen, dass sie aus Gründer des Umwelt und Klimaschutzes in Zukunft unterbunden werden oder nicht mehr nachgefragt werden. (Wenn etwa keine Gasheizungen mehr benutzt werden wird das Gasnetz wertlos).

Um Investoren – auch privaten Anlegern – einfach zu signalisieren, ob ein Finanzprodukt Nachhaltigkeitskriterien genügt, hat die EU ein Taxonomie eingeführt mit der Wirtschaftsaktivitäten bezüglich ihrer Nachhaltigkeit klassifiziert werden. So sollen Finanzströme in umwelt- und klimafreundliche Wirtschaftsweisen umgelegt werden.

Was ist an der EU-Taxonomie problematisch?

Durch die EU-Taxonomie wurden aus Investitionen in Gas und Atom-Infrastruktur als nachhaltig deklariert. Aus Umwelt und Nachhaltigkeitsperspektive sind dies jedoch keine nachhaltigen Technologien.

Was soll mit den Klagen erreicht werden?

Aktuell sind drei juristische Verfahren anhängig, deren Ziel es ist das Greenwashing von Atomkraft und fossilem Gas im Rahmen der EU-Taxonomie zu beenden.

 

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