Antrag auf Einführung einer Baumschutzsatzung in Viersen

P4F Kreis Viersen
P4F Kreis Viersen • 26 März 2022

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Die Parents for Future im Kreis Viersen unterstützen den Bürgerantrag auf Einführung einer Baumschutzsatzung in Viersen. Der von Nadine Bourke und Elisabeth Bergner-Nellessen gestellte Antrag ist unten zu lesen oder kann als PDF (mit zusätzlichen Bildern) hier heruntergeladen werden.


Bürgerantrag nach §24 der Gemeindeordnung NRW
-Antrag auf Einführung einer Baumschutzsatzung für die Stadt Viersen-

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Anemüller, sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates,

als Bürgerinnen der Stadt Viersen beantragen wir, für die Stadt Viersen eine umfassende Baumschutzsatzung für Bäume und Sträucher/ Büsche für den öffentlichen und den privaten Bereich zu erlassen. Schon bevor die Grünen den Antrag auf eine Baumschutzsatzung in Viersen gestellt haben, hatten wir schon diesen hier nun vorliegenden Antrag geplant gehabt. Leider war es aufgrund unserer privaten Verpflichtungen nicht möglich einen Antrag vorher einzureichen.

Seither haben wir außerdem gelernt, dass angeblich kein zweiter Antrag von der Stadt beachtet werden würde, da nur einer von der Stadt bearbeitet werden müsste. Wir hoffen, dass dies nicht der Fall ist, dennoch stellen wir hiermit nicht nur den Antrag, sondern unterstützen nun auch den schon eingereichten Antrag der Grünen und bitten Sie somit höflichst unseren Antrag auf eine Baumschutzsatzung in Ihre Entscheidungsfindung mit ein zu beziehen.   

Trotz der gutgemeinten Baumschutzfibel von 2014 nimmt die Abholzung im privaten und öffentlichen Raum sichtbar zu. Jedes Jahr werden seither geschätzt immer mehr Bäume gefällt, Sträucher und Büsche entfernt, sowie Schottergärten errichtet.

In dieser „Rodungssaison“ 2021/2022 wurden in Viersen alleine, zum Beispiel viele alte Bäume Gelände des alten Wasserturms Aachenerweg, 50 Linden bei EGN entfernt, in den Rückhaltebecken im Verlauf des Hammerbaches (Gelände des Wasser- und Bodenverbandes mittlere Niers) wurden viele ältere Bäume gefällt, zwei große gesunde Bäume Bebericher Straße, ein großer Baum Gladbacherstraße Ecke En-de-Mett, ein alter Baum Petersstraße Ecke Willy-Brandt-Ring und viele mehr, Düsseldorfer Straße 14, auch Schottergärten wie auf der Landwehrstraße sind kein Einzelfall in Viersen. Wir sind davon überzeugt, das es noch viel mehr Beispiele gibt, die wir aber nicht hier einzeln aufführen können, da dies den Rahmen sprengen würde. Wir erkennen eben gerade.deswegen einen wichtigen Anlass mit Dringlichkeit eine Baumschutzsatzung zu beantragen.

Wir wollen die Zerstörung stoppen und zumindest eine Barriere erhalten, die die Besitzer und Verantwortlichen Inne halten lassen und ihre Taten hinterfragen. Eine Baumschutzsatzung könnte ein Umdenken bei Vielen bewirken.
Zudem ist es im Hinblick auf den Klimawandel mit der Eigenverantwortlichkeit alleine nicht zu regeln, wie die fehlende Wirkung der Baumschutzfibel beweist.

Daniela Antoni schreibt aus ihrer 10Jährigen Erfahrung als Sachverständige für Stadtbäume: “Es müssen dringend qualitativ hochwertige Baumschutzsatzungen erarbeitet werden. Wie so oft ist es mit der Eigenverantwortlichkeit nicht zu regeln. Das würde ich mir für die Stadtbäume wünschen, das würde ich mir für die Allgemeinheit wünschen.“ (www.baumkontrolle.imnetz.de) Sie erklärt weiter, dass eine Baumschutzsatzung das „Instrument der Wahl“ ist um einen Wandel zu bewirken, denn ohne sie gibt es kein rechtliches Mittel zum Schutz von Bäumen, weshalb auch wir dringend eine Baumschutzsatzung für Viersen fordern.
Weiter empfiehlt sie die Verankerung notwendiger qualitativer Baumpflege und Pflege von Büschen, Hecken und Sträucher in einer solchen Satzung zu integrieren, um unsachgemäße Kappungen zu verhindern. Zudem wäre eine Erweiterung zur Einhaltung der Vorgaben zum Schutz von Bäumen auf Baustellen (RAS-LP4 und DIN18920) in einer Baumschutzsatzung sinnvoll. Beschädigungen der Krone, Äste und vor allem der Wurzeln reduziert das Alter eines Stadtbaumes und anderes Stadtgrün immens und die ersuchen wir einzudämmen bzw. zu verhindern.
Ein Teil der Baumschutzsatzung kann ebenso bestimmen, dass Ersatzpflanzungen für gefällte Bäume vorgenommen werden müssen, diese „Ersatzbäume“ könnten bei Platzmangel in den öffentlichen Raum gepflanzt werden und würden somit den Baumbestand der Stadt erhöhen und der Stadt Kosten einsparen.

Zusätzlich wünschen wir uns ein wirksames Grünkonzept im gesamten Stadtgebiet, Bäume, die unter Naturschutzdenkmal gesetzt werden und Zonen, die aufgrund einzigartiger Artenvielfalt oder wegen besonderer Tiere, die dort ihren Lebensraum haben, sollten ebenfalls unter Schutz gestellt werden, denn auch diese Maßnahmen fördern ein Umdenken, schützt unsere Natur und Bäume. Einwohner sollten sehen und verstehen können wie wichtig und einzigartig unsere heimische Natur ist.
Unsere heimische Natur sollte durch diese Maßnahmen und einer wirkungsvollen Baumschutzsatzung geschützt werden, weil eine intakte Natur dem Allgemeinwohl dient und so ein naturnahes gesundes und zufriedenes Leben gefördert würde.

Wir denken gerade an die Popularität von „Viersen blüht“, ein so umfangreiches Konzept lässt sich auch auf andere nachhaltigere Pflanzen, sowie dem Schutz von bestehenden Bäumen, Sträuchern, Hecken und Büschen übertragen.
Viersener lieben Natur(-schönheiten) und Sie haben es in der Hand alle Ausgaben und Satzungen der Stadt in diesem Sinne zu beeinflussen.

Eine Baumschutzsatzung ist aus unserer Sicht ein zeitgemäßes Reagieren auf den Wandel der Zeit und wir sind davon überzeugt, dass viele Bürgerinnen und Bürger ein solches Naturschutzregularium verstehen, wenn nicht sogar begrüßen würden.

Wir bitten Sie daher unseren Antrag wohlwollend zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen,

Elisabeth Bergner-Nellessen                Nadine Bourke