AG Photovoltaik
PETITION: RETTET URBANE PV IN MÜNCHEN
(geplante Außerkraftsetzung PV-Förderung im FKG)
Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
aus der Süddeutschen Zeitung vom 10.12.2024 haben wir erfahren, dass der Stadtrat die Förderung von Photovoltaikanlagen (Kap 5.2 in der Richtlinie) im Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) streichen will.
Als Vertreter*innen Münchner Solarinitiativen, Umweltverbänden und der Münchner Solarbranche verstehen wir, dass in Anbetracht der äußerst angespannten Haushaltslage und des Sparzwangs alle Ausgaben auf den Prüfstand müssen. Wir erkennen an, dass auch der Bereich der Solarenergienutzung davon nicht auszunehmen ist und nur besonders wirkungsvolle Maßnahmen Bestand haben können. Wir sind dankbar, dass der Ausschuss für Klima und Umweltschutz die Förderung der Photovoltaikberatung, von Mieterstrommodellen und PV-Balkonkraftwerken fortführen will. Damit wird deutlich, dass sowohl die anbieterunabhängige Information von Gebäudeeigentümer*innen als auch soziale Aspekte bei der Photovoltaikförderung ein hohes Gewicht haben sollen.
Gleichzeitig sind wir erstaunt und stark besorgt, dass damit auch die wirtschaftlich schwierig darstellbaren Projekte, komplett zum Erliegen kommen:
-
PV auf Mehrfamilienhäusern mit (Mieterstrom)
-
PV-Anlagen auf Dachbegrünung und PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden
Wir sehen, dass der Stadtrat den Bereich Mieterstrom und die damit einhergehenden sozialen Ziele weiter unterstützt und durch Beibehaltung der Förderung von „Zähler- und Sicherheitssystemen“ im Kap 5.3 „Mieterstrommodelle (Selbstversorgergemeinschaften)“ die Bedeutung von Mieterstrom anerkennt.
Leider wurde bei der Formulierung des Änderungsantrags übersehen, dass Mieterstromanlagen ganz wesentlich auf die PV-Anlagenförderung angewiesen sind, und die Mieterstromförderung im FKG nur eine kleine Zusatzförderung für Zähler- und Sicherheitssysteme darstellt. Mieterstrom ist und bleibt aber entscheidend auf die PV-Anlagenförderung angewiesen, die schon bisher unverzichtbarer Finanzierungsbestandteil von Mieterstromprojekten war. Durch die Streichung der PV-Anlagenförderung auch für Mieterstrommodelle wird – wohl unabsichtlich – die Realisierung von Mieterstrommodelle faktisch verhindert.
Die bisherige PV-Anlagenförderung hat insbesondere auch PV-Anlagen auf Dachbegrünung und PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden zusätzlich gefördert. Begrünte Flachdächer und denkmalgeschützte Gebäude sind im urbanen Kontext eine häufige Ursache für den geringeren PV-Ausbau im Vergleich zu ländlicheren Regionen und verfügen auch über eine starke positive Signalwirkung. Wenn die Förderung dieser Anlagen nun komplett entfällt, wird der ohnehin schon geringe PV-Zubau auf Gründächern und im Denkmalschutzbereich absehbar gegen Null gehen.
Wir gehen davon aus, dass die nachteiligen Effekte in den für die Stadt München so wichtigen Nischenanwendungen der Solarenergie bei der Formulierung des Änderungsantrags nicht vollumfänglich bewusst waren und auch nicht beabsichtigt waren.
Zur Rettung von PV-Mieterstrom, PV auf Gründächern und im Denkmalschutz und hochwertiger gebäudeintegrierter PV-Architektur bitten wir deshalb den Stadtrat dringend, den Beschluss des Ausschusses für Klima und Umweltschutz zu modifizieren.
Im Anhang schlagen wir eine Änderung der Beschlussvorlage vor, die sowohl den Einsparbemühungen des Stadtrats, als auch dem weiteren PV-Ausbau im urbanen Umfeld gerecht wird.
Hochachtungsvoll, die Unterzeichner
Bisherige Unterzeichner
Weitere Unterzeichner sind bereits kontaktiert und werden laufend ergänzt
Logo |
NGO / Verband / Firma |
Name |
|
Franz Fuchs |
|
Peter Schaumann |
||
|
Maria Dillig | |
Martin Amberger | ||
Lena Kehl | ||
Dr. Franz Karg | ||
Norbert Abels | ||
Robert Philipp | ||
Isarwatt eG Claudia Maier |
||
Hier könnten Sie stehen! |
______________________________________________________________________________
Referenzen:
-
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 15201
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Neuausrichtung: Umwidmung von Fördermitteln in fördereffiziente Maßnahmen
https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/8753045Beschluss des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 10.12.2024 (VB) / Öffentliche Sitzung, TOP 6:
-
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) – Neuausrichtung: Umwidmung von Fördermitteln in fördereffiziente Maßnahmen
https://risi.muenchen.de/risi/dokument/v/8822492
______________________________________________________________________________
Anhang – Vorschlag für den Änderungsantrag
Wir bitten die Stadträt*innen einen – möglichst fraktionsübergreifenden – Änderungsantrag an die Vollversammlung zu stellen, um die – vermutlich unbeabsichtigten – negativen Auswirkungen des Beschluss des Ausschuss für Klima- und Umweltschutz vom 10.12.2024 für die Erhaltung der Förderung von PV-Mieterstrom, PV auf Dachbegrünung und PV im Denkmalschutz und BIPV zu korrigieren.
„PV-Anlagenförderung für Mieterstrom und urbane Herausforderungen “
Der Beschluss des Ausschuss für Klima und Umweltschutz vom 10. Dezember 2024, TOP 6 (FKG, 20-26 / V 15201) wird wie folgt mit einem Zusatz geändert:
Ziffer 1 geändert:
(...)
Der Stadtrat beschließt die angepasste Richtlinie „Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude" mit den folgenden Änderungen:
- (...)
- Der Stadtrat beschließt das Außerkraftsetzen für folgende Fördertatbestände des FKG: Neubaustandards & Passivhaus, Neubau mit Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz und Photovoltaikanlagen. Ausgenommen und damit weiterhin gefördert nach FKG Kap 5.2 werden Photovoltaikanlagen größer 10 kWp für
a) Mieterstrommodelle (Selbstversorgergemeinschaften) nach Definition in Kap 5.3 und
b) bauwerksintegrierter Photovoltaik und/oder Denkmalschutzauflagen, Kombination von Photovoltaik und Gründach.
----
Definition „Mieterstrommodelle (Selbstversorgergemeinschaften) Laut Förderrichtlinie Kap 5.3:
„Bei einem „Mieterstrommodell“ (auch „Selbstversorgergemeinschaft“ genannt) versorgt eine PV-Anlage mehrere private Haushalte oder gewerbliche Nutzer*innen. Mögliche Modelle sind z. B. der Mieterstrom nach § 42a EnWG, die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG und andere Formen der Selbstversorgung.“
----
Begründung des Antrags:
-
Zur Förderung des Mieterstroms gehört unabdingbar auch die Förderung der PV-Anlage selbst, nicht nur des Zählers.
-
Laut Stadtrat Beschluss sind soziale Kriterien wichtig. Dazu zählt auch Mieterstrom. „Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird beauftragt, noch im ersten Halbjahr 2025 unter Einbezug der Ergebnisse der oben genannten Mieter*innenstudie Vorschläge für eine verstärkte soziale Ausrichtung des FKG vorzulegen.“
-
Laut Stadtrat Beschluss sind Genossenschaften und Mehrfamilienhäuser im Fokus. Dies sind genau die Zielgruppen von Mieterstrom: „Außerdem soll geprüft werden, ob für Genossenschaften sowie Mehrfamilienhäuser mit geringen und sozialen Mietpreisen unterhalb des Mietspiegels ein Klimageschwindigkeitsbonus in die Förderkulisse integriert werden kann.“
-
In einem schwierigen Umfeld für Mieterstrom die Förderungen zu streichen gefährdet die sozialen Zielen und die PV-Ausbauziele
-
PV-Anlagen auf Gründächern und im Denkmalschutzbereich benötigen besondere Förderung, damit diese Projekte nicht zum Erliegen kommen.
-
Der PV-Zubau in München ist – trotz eines anerkennenswerten Zubauwachstums in 2023 - weiterhin unterdurchschnittlich
Laut Auswertung von Wattbewerb ist München in 2024 beim PV-Zubau pro Einwohner in einem Vergleich der 5 größten deutschen Städte auf den letzten Platz hinter Köln, Berlin, Hamburg und sogar Frankfurt abgerutscht. In München sind die PV-Ausbauhemmnisse offenbar besonders stark. -
Die Talfahrt der Solarmodulpreise ist zu Ende – Modulpreise dürften bald wieder steigen! https://www.pv-magazine.de/2024/11/20/modulpreise-duerften-bald-wieder-steigen/
-
Solarfachbetriebe leider unter rückläufiger Nachfrage, mehrere Solarfachbetriebe sind in den letzten Wochen in die Insolvenz gegangen. In einem schrumpfenden Markt sämtliche Förderungen zu streichen würde die mühsam aufgebauten Solarfachbetriebe zerstören