„Im Kreis Viersen fehlt durch den früheren Kohleausstieg das Sümpfungswasser aus dem Tagebau“ wird der Umweltdezernent des Kreises Viersen Rainer Röder in der Rheinischen Post vom 31.03.2022 zitiert. Das Problem ist nicht der frühere Ausstieg aus der Kohle, sondern dass RWE – nach Aussage Herrn Röders – nicht weiter sümpfen darf, wenn der Tagebau eingestellt wird. Statt den Kohleausstieg zu verschieben, fordern wir eine Änderung der bestehenden Rechtslage, sodass RWE über die Beendigung des Tagebaus hinaus sümpfen darf und muss.
Fast 10 Prozent der Landesfläche von Nordrhein-Westfalen sind durch Sümpfungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem rheinischen Tagebau betroffen. Bei diesen Maßnahmen wird der Grundwasserspiegel großflächig abgesenkt, teilweise um mehrere hundert Meter.
Feuchtgebiete benötigen Stützwasser
Eine direkte Folge dieser Sümpfungsmaßnahmen ist, dass die Feuchtgebiete im Naturpark Schwalm-Nette Stützungswasser benötigen. Aus dem Tagebau abgepumptes Grundwasser muss in den Naturpark gepumpt werden, um dort die Feuchtgebiete zu erhalten. Das passiert aber nur mit einem Teil des Grundwassers, der Großteil des Grundwassers wird verbraucht – als Trinkwasser und als Brauchwasser für die Industrie. Fehlt das Stützungswasser, dann fallen die Feuchtgebiete trocken, weil sie ihren natürlichen Grundwasseranschluss auf Grund der Sümpfungsmaßnahmen verloren haben. Der Tagebau hat somit erhebliche Folgen für die Wasserwirtschaft.
Hat der Kohleausstieg Folgen für die Wasserwirtschaft?
Wir fragen aber, welche Folgen ein Ausstieg aus der Braunkohlegewinnung für die Wasserwirtschaft haben sollte? Im Braunkohleplan Garzweiler II ist seit 1995 vorgesehen, dass das Sümpfungswasser ab 2025 kontinuierlich reduziert wird und ab 2030 die Feuchtgebiete aus anderen Quellen gestützt werden müssen. Die Reduzierung des Sümpfungswassers ist seit über 25 Jahren beschlossen und eine politische Entscheidung gewesen. Seit dieser Zeit gibt es auch bereits den Plan, dass das bisherige Stützwasser durch Rheinwasser ersetzt wird. Es ist klar, dass viele Fragen bislang unzureichend beantwortet sind. Aber dieses Problem ist unabhängig von dem konkreten Ausstiegsdatum aus der Braunkohleförderung.
Konkurrenz der Tagebauseen mit den Feuchtgebieten
Nach dem Ende des Tagebaus ist die Flutung der Tagebaue mit Rheinwasser geplant. Dadurch entsteht eine Konkurrenzsituation: die Tagebaue und die Feucht- und Grundwassergebiete sollen aus derselben begrenzten Quelle versorgt werden. Diese Konkurrenzsituation stellt das Problem für die Wasserwirtschaft dar, nicht der Ausstieg aus der Braunkohleförderung.
Forderungen der Parents for Future – Kreis Viersen
Wir fordern die Politik zu mehr Ehrlichkeit auf: nicht der frühere Ausstieg aus der Braunkohlegewinnung stellt ein Problem für die Wasserwirtschaft dar, sondern die gesetzliche Regelung, die es – nach Aussage des Umweltdezernenten – verbietet, dass RWE Stützwasser auch nach dem Ausstieg aus dem Tagebau sümpfen darf und muss.
Wir fordern eine eindeutige Stellungnahme der Politik und aller anderen Beteiligten, die sich gegen eine Verlängerung des Kohletagebaus ausspricht.
Wir fordern, dass der Verursacher, der Tagebaubetreiber RWE, die Kosten der Beseitigung der Tagebaufolgen zahlt und diese nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen, während RWE aus der klimaschädlichen Braunkohleverstromung und der nachhaltigen Belastung des Grundwasserhaushalts satte Gewinne erzielt.
Wir dürfen den notwendigen Schutz unserer Feuchtgebiete nicht gegen einen früheren Ausstieg aus dem Braunkohletagebau ausspielen.
Der Brief als PDF zum Download.
Die Rheinische Post hat am 31.03.2022 über unser Schreiben berichtet. Unser brief war eine Reaktion auf diesen Artikel in der Rheinische Post vom 30.03.2022.