Briefwechsel Verkehrministerium

Jens Mühlhoff
Jens Mühlhoff • 7 August 2023
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Sehr geehrte Damen & Herren,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Eine lange Aufzählung führt leider nicht gezwungenermaßen dazu, daß die Maßnahmen effektiv sind. Das zeigt sich darin, daß der Verkehrssektor – neben den Gebäudesektor – seine Ziele zur CO2-Senkung zum zweiten Mal in Folge gerissen hat. Schön, daß das gesamte Ziel zur Reduktion des CO2-Ausstoßes nicht gerissen werden soll. Aber weshalb dürfen die einzelnen Sektoren nicht mehr getrennt betrachtet werden? Weshalb soll es ausgerechnet beim Verkehrssektor schwieriger sein als in anderen Sektoren? Ein Schelm der dabei denkt, daß das Verkehrsministerium nicht mehr eingestehen möchte, daß es nicht genügend zur Reduktion beiträgt.

Bevor ich mich zu den einzelnen Kapiteln unten äußere, möchte ich auch schreiben, daß die Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor nicht das einzige Ziel der Mobilitätswende sein kann. Das Auto nimmt mehr und mehr Fläche ein. Faktisch belegt durch den Straßenausbau, aber auch beim Blick in die Städte und in meinem dörflichen Wohnort. Die Zahl der Parkplätze reicht dort nicht mehr aus, so daß entlang des Bürgersteiges sich ein Auto nach dem anderen reiht und die Wiese auch noch zugeparkt wird. Das ist öffentlicher Raum. Was würden die Mitbürger und Mitbürgerinnen wohl denken, wenn ich demnächst meinen Kühlschrank auf die Straße stelle, weil ich nicht genügend Platz auf meinem Privatgelände habe? Bei Autos scheint das niemanden zu stören. Sieht dies bei Ihnen im Wohnort anders aus? Der Flächenverbrauch raubt Platz zur Erholung – und noch viel schlimmer – reduziert weiter die Artenvielfalt. Jedes dieser Verbrenner-Autos durch ein E-Auto zu ersetzen ist also nur ein Teil der Lösung.

Maßnahmen im Verkehr Siehe oben:
Jedes dieser Verbrenner-Autos durch ein E-Auto zu ersetzen ist also nur ein Teil der Lösung. Weshalb wird kein Tempolimit eingeführt, wie es in 46 von 47 EU Staaten der Fall ist? Weshalb werden klimaschädliche Verhaltensweise auch noch steuerlich begünstigt?

Schienenverkehr, Stärkung des Stadt- und Regionalverkehrs
Weshalb wird in den Ausbau der Straßen weiterhin mehr investiert als in die Bahn? Letzte Woche hatte ich 2 Stunden Verspätung der Bahn. Weshalb? Weil kein Lokführer verfügbar war! Das ist im ÖPNV keine Seltenheit mehr. Das 49€ Ticket ist zu teuer für viele Menschen. Weshalb werden die Tickets nicht mehr bezuschusst anstatt klimaschädliche Verhaltensweisen steuerlich zu befördern (siehe oben). Das ist zudem noch sozial ungerecht, da wohlhabendere Menschen davon mehr profitieren (Stichwort Dienstwagenpauschale). Das ist schlecht für die Gesellschaft, da die soziale Ungerechtigkeit verstärkt wird, da von unten nach oben verteilt wird. Für die Verbesserung des ÖPNV) und der Vernetzung unterschiedlicher Verkehre wird die Bundesregierung zusätzlich folgende Maßnahmen ergreifen: Ausbau Initiative Radverkehrsinfrastruktur? Ich lese anderes: Verstärkte Nutzung des Potentials synthetischer Kraftstoffe: Das hört sich ja gut an, aber im Anbetracht des dringenden Bedarfes den CO2-Ausstoß zu reduzieren, brauchen wir die synthetischen Kraftstoffe nicht für die Spritztour mit dem Porsche, sondern für LKW´s oder Flugzeuge, die elektrisch nicht so einfach zu betreiben sind, wie PKW´s. Beschleunigung Klimaneutralität

PKW: Siehe oben: Jedes dieser Verbrenner-Autos durch ein E-Auto zu ersetzen ist also nur ein Teil der Lösung. Und der Ausbau der Straßen, was nach kurzer Zeit noch mehr Stau verursacht, trägt auch nicht zur Klimaneutralität bei. Mehr Frachtverkehr auf die Schiene ist eine alte, aber nicht ausgeschöpfte Idee. Leider geschieht gerade das Gegenteil.

 

Mit freundlichem Gruß,
Jürgen Schmitt

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht an Herrn Dr. Wissing, die uns zahlreich zugesendet wurde. Die Behauptung, das Bundesministerium für Digitales und Verkehr habe kein Klimaschutzsofortprogramm vorgelegt, ist falsch. Das Programm des Ministeriums ist in das am 21. Juni beschlossene Klimaschutzprogramm der Bundesregierung, den Gesamtplan für die Klimaschutzpolitik der Bundesrepublik Deutschland, eingeflossen. Dieser Gesamtplan umfasst zahl- und umfangreiche Maßnahmen zum Klimaschutz, die im Folgenden für den Verkehrsbereich dargestellt werden. Die Bundesregierung trägt im Rahmen ihrer Beratungen über Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrssektor auch künftig dafür Sorge, die Mobilität der Gesellschaft sicherzustellen, eine bedarfsgerechte nachhaltige, effiziente, barrierefreie, intelligente, innovative und sozial gerechte Mobilität zu ermöglichen, die Sicherheit der Logistikketten zu gewährleisten und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands bei Schlüsseltechnologien der Mobilität zu stärken. Die aktuellen Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors sind in hohem Maße durch Strukturen geprägt, die aus der jahrzehntelangen Nutzung verhältnismäßig günstigen Erdöls resultieren. Diese Bedingungen haben sich verändert. Darauf muss adäquat reagiert werden. Zusätzliche Maßnahmen sind so auszugestalten, dass sie zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr führen und den Industriestandort zukunftssicher machen, ohne die aktuellen Herausforderungen wie die Energiekrise und einen möglichen konjunkturellen Abschwung aus dem Blick zu verlieren. Maßnahmen im Bereich Verkehr Ein zentraler Bestandteil eines klimafreundlichen Verkehrssekors ist der Antriebswechsel im Straßenverkehr. Der Antriebswechsel ermöglicht auch in Zukunft bezahlbare individuelle Mobilität und läutet eine neue Epoche des Automobilstandortes Deutschland ein. Die Bundesregierung, Automobilhersteller und Gewerkschaften haben sich gemeinsam zum Ziel gesetzt, dass in Deutschland bis 2030 15 Millionen vollelektrische Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs sind. Die Bundesregierung wird alles Notwendige tun, um dieses Ziel zu erreichen. Dafür bedarf es insbesondere eines schnellen und flächendeckenden Ausbaus an Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Laden muss so einfach werden wie tanken. Je mehr Schnellladesäulen und Ladesäulen verfügbar sind, desto attraktiver wird das batterieelektrische Fahren. Das Erreichen des Ziels setzt einen erheblichen Anstieg der Neuzulassungen von batterieelektrischen Fahrzeugen bereits in den nächsten Jahren voraus. Die Bundesregierung wird gemeinsam mit der Branche die Entwicklung eng monitoren und im Bedarfsfall weitere Maßnahmen beschließen. Schienenverkehr, Stärkung des Stadt- und Regionalverkehrs Die Bundesregierung wird in den kommenden Jahren erhebliche Mittel bereitstellen, um das Schienennetz zu modernisieren und zu erweitern. Klare Priorität hat dabei die Steigerung der Kapazitäten des Kernnetzes. • Stärkung Investitionshochlauf Schiene: Die Bundesregierung wird die Modernisierung des Schienennetzes und den notwendigen Kapazitätsausbau für den Personen- und Güterverkehr beschleunigen und damit die Umsetzung des Deutschlandtaktes voranbringen. Die Kapazitäten für den kombinierten Verkehr werden modernisiert und ausgeweitet. Die Deutsche Bahn benötigt zur Deckung des Investitionsbedarfs bis zum Jahre 2027 rund 45 Milliarden Euro. Dieser Investitionsbedarf soll soweit wie finanziell darstellbar gedeckt werden, u.a. durch den Einsatz von anteiligen Einnahmen aus dem CO2-Zuschlag der Lkw Maut, die ganz überwiegend für Investitionen für die Schiene genutzt werden. • Stärkung und Digitalisierung des Bestandsnetzes Schiene: Damit die Kapazitäten für den Personen- und Güterverkehr auf der Schiene gesteigert werden können, unterstützt die Offensive zur Stärkung und Digitalisierung des Bestandsnetzes die Verkehrsverlagerung auf die Schiene. • Stärkung Schienengüterverkehr: Der Schienengüterverkehr soll bis 2030 einen Marktanteil von 25 Prozent erreichen. Dazu wird die anteilige Förderung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr fortgesetzt, die Anreize für Investitionen aus dem Sektor in die Erprobung sowie die Markteinführung von Innovationen im Bereich Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik im Schienengüterverkehr verstärkt und eine Verstärkung der Entlastung des Einzelwagenverkehrs im Rahmen der Anlagenpreisförderung bei den Kosten für die Nutzung von Zugbildungsanlagen vorgenommen. • Digitalisierungspaket Schiene: Ergänzend zu den bereits beschlossenen Maßnahmen zur Digitalisierung der Schiene soll erstens durch das Ausrollen des digitalen Kapazitätsmanagements die Nutzung der Kapazität und Infrastruktur des Bundes wesentlich gesteigert werden, zweitens die ETCS-Fahrzeugausrüstung über das laufende Modellvorhaben im „Digitalen Knoten Stuttgart“ des Starterpakets Digitale Schiene Deutschland (DSD) ausgeweitet und drittens die Technologien des Digitalen Bahnsystems (DBS) eingeführt werden. • Verbesserungen Bahncard 100: Der private Nutzungsanteil der BahnCard 100 kann schon jetzt vom Arbeitgeber abgegolten werden. Nunmehr soll das Deutschlandticket ohne Aufpreis in die BahnCard 100 integriert werden, so dass sie in allen Städten auch für den Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)genutzt werden kann. Für die Verbesserung des ÖPNV) und der Vernetzung unterschiedlicher Verkehre wird die Bundesregierung zusätzlich folgende Maßnahmen ergreifen: • Stärkung von Terminals des Kombinierten Verkehrs: Die Bundesregierung unterstützt den bedarfsgerechten Ausbau von KV-Terminals öffentlicher Unternehmen an ausgewählten Standorten, deren Ausbauumfang nicht im aktuellen Bedarfsplan enthalten ist. • Ausbauinitiative Radverkehrsinfrastruktur: Das Maßnahmenpaket „Ausbauinitiative Radverkehrsinfrastruktur – aktive Mobilität“ wird den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur mitsamt der erforderlichen Kommunikations- und Begleitmaßnahmen sowie des Fußverkehr fördern und finanzieren. • Ausbau- und Qualitätsoffensive ÖPNV: Durch die Einführung des Deutschland-Tickets hat der Bund die Weichen für eine deutlich höhere Nachfrage nach den Leistungen des ÖPNV gestellt. In den kommenden Jahren wird es darum gehen, auch das Angebot, insbesondere in suburbanen und ländlichen Räumen weiter auszubauen. Für Investitionen und den Betrieb stellt der Bund in den kommenden Jahren bereits erhebliche Finanzmittel bereit. • Förderung alternativer Antriebe bei Schienenfahrzeugen: Die Beschaffung von Schienenfahrzeugen mit innovativen emissionsarmen/-freien Antrieben im Schienen personennahverkehr und Schienengüterverkehr sowie zur Errichtung der für den Betrieb notwendigen Betankungs- bzw. Ladeinfrastruktur wird gefördert. Verstärkte Nutzung des Potentials synthetischer Kraftstoffe: • Zulassung reiner E-Fuels: Für die Erreichung von Klimaneutralität im Verkehr spielen klimafreundliche Kraftstoffe (insbesondere E-Fuels) eine wichtige Rolle. Ein Hochlauf der Produktion und Nutzung wird daher bereits kurzfristig angereizt. Dafür werden rechtliche und administrative Regelungen, die aktuell einer Ausweitung der Nutzung entgegenstehen, beseitigt. E-Fuels können zukünftig an Tankstellen verkauft werden. Zeitgleich wird ausgeschlossen, dass paraffinische Reinkraftstoffe aus fossilen Quellen oder kritischen biogenen Rohstoffen unbeabsichtigt gefördert werden. • E-Fuels-Dialog und Roadmap klimaneutrale Kraftstoffe: In einem E-Fuels-Dialog des BMDV mit der E-Fuel-Branche, dem Mineralölhandel, den Automobilherstellern und Importeuren werden bis Sommer 2023 weitere Zulassungs-, Vertriebs- und Nutzungseinschränkungen identifiziert und soweit möglich von der Bundesregierung bzw. der Wirtschaft abgebaut. Mit einer E-Fuels-Strategie wird ein Fahrplan für den Hochlauf synthetischer und klimaneutraler Kraftstoffe vorgelegt. • Neuzulassungen für E-Fuels-Fahrzeuge: Die Bundesregierung hat sich mit Erfolg auf europäischer Ebene dafür eingesetzt, dass Fahrzeuge, die ausschließlich mit E-Fuels betankt werden können, auch nach 2035 in der Europäischen Union zugelassen werden können. Die Europäische Kommission wird dazu im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Verordnung zu den Flottengrenzwerten die geplanten Umsetzungsschritte festlegen. • Forschungsförderung und Entwicklungszusammenarbeit E-Fuels: Die Forschung für die technische Weiterentwicklung und Massenproduktion von E-Fuels wird gefördert. Die Bedeutung als auch das Potential zur Herstellung von E-Fuels in industriellem Maßstab aus Erneuerbaren für den Klimaschutz ist außerhalb Europas – insbesondere in Afrika und Südamerika – nochmals größer. Daher werden Projekte zur Förderung der E-Fuels Infrastruktur ausgebaut. Es soll E-Fuel-Partnerschaften geben, um den schnellstmöglichen Hochlauf der E-Fuels-Produktion aus Erneuerbaren in Partnerländern sowohl für die Eigennutzung als auch für den Export nach Europa zu ermöglichen. Antriebswechsel Lkw und schwere Nutzfahrzeuge: • CO2-Aufschlag auf die Lkw-Maut: Zum [1. Januar 2024] werden eine CO2-Differenzierung der Lkw-Maut und ein CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2 eingeführt. Emissionsfreie Lkw werden bis Ende 2025 von der Infrastrukturgebühr befreit, anschließend werden lediglich 25 Prozent des regulären Satzes erhoben. • Lkw-Maut ab 3,5 Tonnen: Die Lkw-Mautpflichtgrenze wird zum [1. Januar 2024] abgesenkt, sodass grundsätzlich alle Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse in die Gebührenerhebung einbezogen sind. Die technische Umsetzung erfolgt schnellstmöglich. Handwerksbetriebe werden ausgenommen. • Aufbau Infrastruktur-Grundnetze für batterieelektrische und Wasserstoff-Lkw: Der vorausschauende Aufbau eines initialen Netzes an Ladeinfrastruktur und Wasserstofftankinfrastruktur für schwere Lkw bis 2025 wird sichergestellt (Ausschreibung beginnen ab Q3 2023). Für batterieelektrische Lkw wird ein bedarfsgerechtes Grundnetz entlang der Bundesautobahnen geschaffen. • Förderung von Infrastruktur an Depots, Betriebshöfen, Hubs: Zur Beschleunigung des Markthochlaufs elektrisch betriebener schwerer Nutzfahrzeuge wird der Aufbau von Lkw Ladeinfrastruktur sowie von Wasserstofftankinfrastruktur für Nutzfahrzeuge an Depots, Betriebshöfen und weiteren Hubs in logistischen Ketten unterstützt. • Beschluss einer ambitionierten EU-Verordnung zum Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR): Die Bundesregierung setzt sich für ambitionierte Ausbauziele für Infrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge auf europäischer Ebene ein und unterstützt daher den Vorschlag der Europäischen Kommission, mit dem unter anderem verbindliche Ausbauziele für den Aufbau von Tank- und Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge festgelegt werden. • Novelle Flottengrenzwerte für schwere Nutzfahrzeuge (Lkw): Die Bundesregierung wird sich im Rahmen der Überarbeitung der CO2-Flottenzielwerte für schwere Nutzfahrzeuge für ambitionierte Reduktionsziele 2030 und 2035 einsetzen, orientiert an den Klimazielen sowie der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit. • Erweiterung Lkw-Förderung („Umweltbonus Lkw“): Die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur wird bis 2028 verlängert. Künftig wird auch der Aufbau von Lkw Tank- und Ladeinfrastruktur gefördert. • Emissionsfreie Busse und öffentliche Fuhrparks: Die Vorgaben des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetzes werden dahingehend geändert, dass im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe ab 2030 nur noch bilanziell emissionsfreie Fahrzeuge (insb. Nahverkehrsbusse) beschafft werden dürfen. Sonderfahrzeuge sind davon ausgenommen. Die bestehende Förderung klimaneutraler Busse einschließlich Infrastruktur wird bis 2028 verlängert. • Förderung Sonderfahrzeuge: Das „Sonderprogramm Sonderverkehre" wird die erforderliche Unterstützung zur Marktvorbereitung und des Markthochlaufs im Bereich der Sonderverkehre und für Sonderfahrzeuge flankieren. • Förderung Effizienzmaßnahmen Trailer: Das „Flottenerneuerungsprogramm für schwere Nutzfahrzeuge“ wird zukünftig als reine Komponentenförderung ausgestaltet. Zukünftig soll insbesondere die Anschaffung von CO2-senkender Zusatzausstattung neuer Anhänger und Auflieger bezuschusst werden. Damit können erhebliche Effizienzreserven freigesetzt und der Energieverbrauch gemindert werden. • Stärkung Innovationscluster: Die Projekte zur technologieübergreifenden Erprobung alternativer Antriebstechnologien (batterieelektrisch mit stationärem und dynamischem Laden, Wasserstoff-Brennstoffzelle) im Zusammenspiel von Fahrzeugen und Infrastruktur auf längeren Korridoren wird fortgeführt. Beschleunigung Klimaneutralität PKW: • Masterplan Ladeinfrastruktur: Der Masterplan Ladeinfrastruktur II stellt sicher, dass der für die Erreichung der Klimaziele erforderliche Ausbau der Ladeinfrastruktur in Zusammenarbeit von Ressorts, Ländern, Kommunen sowie der Automobil- und Energiewirtschaft erreicht wird. Kommt der Ladeinfrastruktur-Ausbau nicht schnell genug voran, steuert die Bundesregierung über den engmaschigen Monitoring-Mechanismus nach. • Kurzfristige Maßnahmen zur Verstärkung des Ladesäulenausbaus: - Vorausschauender Ausbau Verteilnetze: Die Verteilnetzbetreiber werden gesetzlich verpflichtet, ihre Netze vorausschauend auszubauen, damit in 2030 15 Millionen voll elektrische Fahrzeuge reibungslos und komfortabel geladen werden können. - Zusätzliche Potentiale für Ladesäulenausbau heben: BMWK und BMDV werden prüfen, wie zusätzliche Potentiale bei Zulassungs- und Netzanschlussverfahren für Ladesäulen gehoben (u.a. Eichrecht, digitale Antragsverfahren) und Netzanschlusskosten reduziert werden können. - Schnellladepunkte an Tankstellen: Die Bundesregierung wird Betreiber von Tankstellen gesetzlich verpflichten, binnen fünf Jahren mindestens einen Schnellladepunkt pro Tankstelle zu errichten. Für die Betreiber kleiner Tankstellen wird es eine Sonderregelung geben. - Ladesäuleninfrastruktur an Gebäuden: Die Bundesregierung wird das Gebäude Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) so novellieren, dass Anforderungen für Ladesäulen-Infrastruktur für Wohn- und Gewerbegebäude deutlich ambitionierter ausgestaltet werden. Außerdem wird gesetzlich geregelt, dass binnen fünf Jahren eine verbindliche Bereitstellung von öffentlich-zugänglichen Ladepunkten bei Stellplätzen mit öffentlichem Zugang erfolgt (Parkplatzauflage für Einzelhandel, Flughäfen, Bahnhöfe etc.). • CO2-neutrale Fahrzeuge ab 2026 bei Car-Sharing: Durch eine schnellere Umstellung von Carsharing-Flotten auf CO2-neutrale Antriebe kann ein weiterer Beitrag zur Minderung von CO2 im Verkehr geleistet werden. Dazu wird die Bundesregierung über § 5 Absatz 4 Carsharinggesetz (CsgG) die CO2-Neutralität zu einem Eignungskriterium für die Zulassung von Carsharing-Flotten ab 2026 machen. Die Regelung sollte dabei einen im Zeitverlauf ansteigenden Anteil vorsehen. • Förderung kommunale und gewerbliche Flotten: Mit dem „Sonderprogramm Flottenelektrifizierung“ wird die Umstellung kommunaler und gewerblicher Flotten und Mobilitätsdienstleister auf CO2-neutrale Antriebe gezielt vorangetrieben. Fahrzeugflotten von Stadtverwaltungen und kommunaler Unternehmen (Stadtwerke etc.) können einen sichtbaren Beitrag zur CO2-Einsparung leisten. • Klare Ausweisung beim Autokauf: Die Energieverbrauchskennzeichnung beim PKW („Klima-Label“) wird so reformiert, dass die Belastung über den Lebenszyklus des Fahrzeuges durch die CO2-Bepreisung sowie die Kfz-Steuer deutlich klarer ausgewiesen wird. Dies wird mit einer Kampagne der Bundesregierung zum klimafreundlichen Autokauf flankiert. • Beschluss einer ambitionierten EU-Verordnung zum Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR, Teil Pkw und leichte Nutzfahrzeuge): Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission, mit der unter anderem verbindliche Ausbauziele für den Infrastrukturaufbau für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge festgelegt werden. • Besteuerung nach Klimawirkung: Die Koalition ist sich einig, dass die Besteuerung von Kraftstoffen zukünftig stärker deren Umwelt- und Klimawirkung berücksichtigen sollte. Für klimaneutrale Kraftstoffe sollten daher besonders innovations- und investitionsanreizende Steuersätze gelten. Die Bundesregierung unterstützt deshalb den Vorschlag der Europäischen Kommission im Rahmen des Fit-for-55-Paketes für eine überarbeitete Energiesteuerrichtlinie, wonach für erneuerbare und fortschrittliche Biokraftstoffe und E-Fuels geringere Mindeststeuersätze gelten sollen und wird ein entsprechendes Konzept für die steuerliche Behandlung klimaneutraler Antriebe vorlegen. Bei der Besteuerung von Dienstwagen im Rahmen der Einkommenssteuer sowie bei der Kfz-Steuer sollen CO2-neutral betriebene Fahrzeuge gleichbehandelt werden. Erneuerbare Energien und Elektrifizierung Luft- und Seeverkehr: • Bundesfinanzhilfen Ausbau Landstromanlagen: Es werden weitere Landstromanlagen für Seeschiffe und Binnenschiffe insbesondere in den großen Seehäfen Hamburg und Bremen und am Rhein gefördert. • Klimaneutrales Fliegen: Ziel der Fortentwicklung des Luftfahrtforschungsprogramms (LuFo) ist die Entwicklung von Luftfahrttechnologien auf Basis klimaneutraler Antriebe bis 2026. Die in LuFo Klima entwickelten Technologien tragen dazu bei, die Klimawirkung der Luftfahrt schon bis 2030 signifikant zu verringern – zunächst in der Klasse der Regionalflugzeuge bis 2028. • Klimafreundliche Flughäfen: Um Potenzial für THG-Minderungen an Flughäfen zu heben, wird die Bereitstellung von Infrastruktur für die regenerative Bodenstromversorgung von Luftfahrzeugen auf Vorfeldabstellpositionen unterstützt. • Maritimes Forschungsprogramm und Klimaneutrales Schiff: Das Maritime Forschungsprogramm leistet mit seiner Grundidee, die maritime Industrie in Deutschland zu stärken, einen erheblichen Beitrag zur Erreichung einer klimaneutralen Schifffahrt. In der Überarbeitung des Maritimen Forschungsprogramms soll ein neuer Förderschwerpunkt Klimaneutrales Schiff aufgenommen werden. Digitalisierung: • Vermeidung beruflicher Wege durch Digitalisierung: Durch die Covid-19-Pandemie wurden die Potentiale für mobiles Arbeiten und Homeoffice stärker genutzt und die Anwendung nach Möglichkeit ausgedehnt. Diese Möglichkeiten sollen erhalten werden. Dafür muss der Ausbau der infrastrukturellen Grundlagen vorangetrieben werden. Um das Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit Glasfaser und dem neuesten Mobilfunkstandard zu erreichen, soll der Marktprozess durch die Gigabitstrategie der Bundesregierung unterstützt und flankiert werden. Die Bundesregierung prüft, ob und inwieweit durch die Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen die Attraktivität der Nutzung des Homeoffice auch langfristig für Wirtschaft und Beschäftigte erhöht werden kann. • Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme: Die Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ wird fortgeschrieben und unterstützt damit die Vernetzung der Mobilität, Systeme zur intelligenten Verkehrssteuerung, anbieterübergreifende Buchungs- und Bezahlsysteme, Ride-Sharing und On-Demand-Mobilität, Mobility-as-a-Service (MaaS)-Angebote sowie die Verfügbarmachung und die Nutzung von Umwelt- und Mobilitätsdaten. • Forschung zur Anwendung von KI-Methoden: Die Förderung von Forschungsvorhaben mit dem Schwerpunkt auf Anwendungen der Methoden der Künstlichen Intelligenz zur innovativen Weiterentwicklung des Mobilitätssystems durch Digitalisierung und digitale Vernetzung wird auf Grundlage eines neuen Forschungsprogramms fortgesetzt. • Effizienzsteigerungen durch automatisiertes und vernetztes Fahren: Einsparpotenziale aus der zunehmenden Ausstattung von Straßenfahrzeugen mit Automatisierungsfunktionen der Stufen 2 bis 4 ergeben sich (nach der bereits erfolgten Schaffung der rechtlichen Grundlagen dafür) durch den Markthochlauf dieser Fahrzeuge. Raum- und Verkehrsplanung, Mobilitätsmanagement: • Modernisierung des Straßenverkehrsrechtes: Das Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung werden so angepasst, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen. • Unterstützung nachhaltiger urbaner Mobilitätspläne: Kommunen werden über ein Förderprogramm bei der Erstellung und der Implementierung nachhaltiger Mobilitätspläne unterstützt. Das gesamte Klimaschutzprogramm der Bundesregierung finden Sie unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/klimaschutzgesetz-2197… . Dem Klimawandel wirkungsvoll zu begegnen und Deutschland auf dem Weg zur Klimaneutralität voranzubringen, ist eine große und ganzheitliche Aufgabe, die sich diese Bundesregierung vorgenommen hat. Ebenso nehmen wir die soziale und wirtschaftliche Verantwortung für dieses Land in den Blick, denn wir kennen unsere umfassende Verantwortung gegenüber künftigen Generationen und werden dieser gerecht werden.

Mit herzlichem Dank und Gruß,
Ihr Büro Dr. Volker Wissing MdB

 

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,
ich bin Jürgen Schmitt. Ich schreibe Ihnen wegen des bisher fehlenden Sofortprogramms für den Verkehrssektor und Ihrer rechtsstaatlichen Pflicht, ein solches vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 1 KSG ist es die Aufgabe ihres Ministeriums bis zum 17. Juli 2023 dieses Programm mit Vorschlägen zur Einhaltung der Jahresemissionsmengen für die kommenden Jahre vorzulegen, worüber im Anschluss die Bundesregierung berät. Klar ist, dass die bisher vereinbarten Maßnahmen im Verkehrssektor erst zu spät greifen bzw. unzureichend sind, um die verbindlich einzuhaltenden Klimaziele jährlich einzuhalten. Zudem entbindet auch die in diesem Jahr folgende Novelle des Klimaschutzgesetzes, welches die Abschaffung der Jahresemissionsmengen für einzelne Sektoren vorsieht, Sie nicht davon, Ihrer rechtsstaatlichen Pflicht zur Vorlage eines Sofortprogramms nachzukommen. Ich fordere Sie daher nachdrücklich auf, dieses umgehend vorzulegen. Entsprechende Vorschläge von Fridays for Future liegen vor! Diese sind an wissenschaftlichen Studien orientiert und garantieren auch für Menschen im ländlichen Raum eine klima- und sozialgerechte Mobilität mit ÖPNV, Bahn und Carsharing. Die Vorschläge von Fridays for Future finden Sie unter https://fffutu.re/fdp

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Jürgen Schmitt