Einspruchs-Vorlage gegen den Weiterbau des Südrings im Chemnitzer Osten
Bis 16.1.2023, 23:59 Uhr können Einwände gegen den Weiterbau des Chemnitzer Südrings zwischen Augustusburger Str. und B169 (Frankenberger Str.) erhoben werden. Bitte den Text kopieren und an die Landesdirektion schicken. Im Chemnitzer Amtsblatt 43 von 28.10.2022 ist auf Seite 14 lediglich deren Postadresse angegeben.
Aufgrund der Kürze der Zeit ist ein Postversand nicht mehr machbar, weshalb ihr das Einspruchsschreiben am besten selber vorbei bringt.
Einsendung per nicht rechtssicherer E-Mail und rechtssicherem Fax ist evtl. möglich - im Amtsblatt sind aber diese Kontakte nicht angegeben.
Adresse zum Hinschaffen: Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz
Fax: 0371 532 - 1929
e-Mail: post@lds.sachsen.de
Hier der Text als Copy-Paste-Vorlage
Betreff: Einwände gegen "B107 Südverbund Chemnitz - A4, VKE 323.1", Gz. C32-0522/840
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen der Parents for Future Chemnitz bringe ich im laufenden Planfeststellungsverfahren folgende Einwände gegen das oben bezeichnete Bauvorhaben vor:
- Das Planfeststellungsverfahren, sowie das gesamte Bauvorhaben ist einzustellen, bzw.
- das Vorhaben ist von Grund auf neu zu bewerten - dazu sind im Planfeststellungsverfahren die geänderten Gegebenheiten wegen der Klimakrise, des "Klima-Urteils" des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18, und des EU-Klimaschutzpakets "Fit For 55" zu berücksichtigen
Begründung:
Seitdem die Planunterlagen des Bauvorhabens am 14.5.2018 zum 1. Mal auslagen haben wir in Deutschland die Klimakrise mit voller Wucht zu spüren bekommen: 2018 war das 1. Jahr in einer Folge von Heißjahren, die bis heute nicht beendet ist. Die seitdem herrschende und sich verschärfende Grundwasserdürre, die Ahrtalflut, die jeden Sommer stärker werdenden, großflächigen Waldbrände sind nur ein Vorgeschmack auf das, was noch kommt. Was noch kommt, wenn wir so weitermachen, weiterplanen und weiterbauen wie bisher. Wenn wir der Natur immer mehr Flächen entreißen statt sie zurückzugeben.
Es gilt, die Treibhausgasemissionen maximal schnell und maximal stark zu reduzieren, um die Klimakrise auf ein voraussichtlich erträgliches Maß einzudämmen, heißt, das 1,5 Grad Ziel von Paris und mithin das für Deutschland entsprechende CO2 Restbudget einzuhalten.
Seit der 1. Planauslage bis heute hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, das alte, deutsche Klimaschutzgesetz vom 17.12.2019 mit Klimaneutralität 2050 sei unzureichend und benachteiligt künftige Generationen unangemessen, woraufhin am 18.8.2021 ein nachgebessertes Gesetz mit Klimaneutralität Deutschlands 2045 in Kraft trat.
Zwischenzeitlich hat die EU ihre Klimaziele mit dem Paket "Fit for 55", das am 14.7.2021 vorgestellt wurde, deutlich verschärft.
Leider wird Deutschland trotz nachgebessertem deutschen Klimaschutzgesetz und "Fit for 55" Programm das Pariser 1,5 Grad Ziel verfehlen: Der Sachverständigenrat für Umweltfragen SRU hat am 15.6.2022 festgestellt, dass Deutschland 2031 klimaneutral sein muss, wenn das 1,5 Grad Ziel gehalten werden soll.
Die durchzuführenden Klimaschutzmaßmaßnahmen müssen also maximal sein und in allen Bereichen stattfinden.
Die 26. Weltklimakonferenz in Glasgow und der 6. Sachstandsbericht "AR6" des Weltklimarates IPPC fordern u.a. naturbasierte Lösungen als einen wichtigen Grundpfeiler zur Eindämmung der Klimakrise.
Mit der Biodiversitätsstrategie, bis 2030 um die 30% aller Meeres- und Landflächen unter Schutz zu stellen, will die EU naturbasierten Lösungen Rechnung tragen. An Land sind insbesondere Wälder, Moore und Feuchtgebiete zu schützen, ausreichend Flächen "schlechter Nutzungarten" in naturnahe zurück zu überführen, und natürlich auf eine Schädigung von Wäldern, Mooren und Feuchtgebieten ebenso wie auf deren Überführung in "schlechte Nutzungsarten" zu verzichten. Im Kontext "Fit for 55" wird der Beitrag der Landnutzung (land use, land use change and forestry / LULUCF) zur Reduktion der Emissionen erheblich angehoben.
Fazit:
Vor dem Hintergrund der sich dramatisch zuspitzenden Klimakrise und der verschärften, jedoch weiterhin unzureichenden Klima-Gesetzgebung, die seit der 1. Auslage der Planfeststellungsunterlagen stattgefunden hat, ist das Bauvorhaben "Weiterbau des Südverbundes von der Augustusburger Str. bis zur A4" komplett einzustellen. Allein schon wegen der Treibhausgasemissionen, die das Bauvorhaben selbst verursacht.
Mindestens ist jedoch die zwischenzeitlich verschärfte Klimagesetzgebung zu berücksichtigen, die jedoch bei weitem nicht ausreicht, damit Deutschland das Pariser 1,5 Grad Ziel erreicht.
Da der Südring zwischen Augustusburger Str. und A4 die Landschaft stark entwässert und damit den Grundwasserspiegel absenkt, Feuchtgebiete beseitigt sowie angrenzende Wälder und Naturschutzgebiete (z.B. NSG "Am Eibsee") gefährdet - und das vor dem Hintergrund einer immer stärkern Grundwasserdürre - ist auch aus diesem Grund das Bauvorhaben einzustellen. Menschen, die seit Jahrzehnten dort leben wissen, wie nass bis sumpfig die Gegend ist. Nasse, sumpfige Böden sind ein Schatz der Natur, der nicht durch Straßenbau und andere Versiegelungen gefährdert werden darf.
Ebenso wäre gemäß Europäischer Biodiversitätsstratgegie und des verschärften Beitrags des Landnutzungssektors (LULUCF) zur Treibhausgasreduktion ein Weiterbau des Südrings unverantwortlich und ein Rechtsverstoß, in den sehenden Auges hineingelaufen wird.
Mit freundlichen Grüßen
<Vorname><Name>
<Chemnitzer Wohnanschrift>