Kohleausstiegsgesetz mutiert zum Klima- und Wirtschaftskiller!
Parents for Future Germany fordert Kohleausstieg ohne Geheimabsprachen und privatrechtliche Verträge mit der Kohleindustrie
Kohle gilt als Klimakiller Nr. 1. Der fossile Energiekonzern RWE allein verursacht rund 25% aller CO2-Emissionen in Europa. Gleichzeitig erleben erneuerbare Energien aktuell einen ungeahnten Preisverfall, der Kohleverstromung schon heute in großen Teilen unrentabel macht.
Das, was der Markt eigentlich im Sinne der Wirtschaft und des Klimaschutzes regeln könnte, nämlich einen frühzeitigen Kohleausstieg, wird nun ausgerechnet durch das unmittelbar zur Abstimmung stehende Kohleausstiegsgesetz der Bundesregierung verhindert.
Denn das Gesetz, das auf den letzten Metern noch ein paar entscheidende Veränderungen erfahren hat, schreibt letztlich das fossile Geschäftsmodell von RWE für weitere 18 Jahre fest. Wird es wie geplant noch vor der Sommerpause beschlossen, wird noch im Jahr 2038 klimaschädliche Kohle aus Garzweiler verfeuert – ermöglicht durch den Gesetzgeber, der das überholte und unwirtschaftliche Geschäftsmodell von RWE weiter stützt und fördert.
Dafür sorgt vor allem der unscheinbare § 42 des Gesetzentwurfs, der von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt in den Gesetzestext eingezogen ist. Dieser Paragraph ist brisant, denn er attestiert dem RWE-Braunkohleabbau langfristig „energiewirtschaftliche Notwendigkeit“. Durch diese politische Festlegung wird Kohlestrom für systemrelevant erklärt. Daraus erwächst für RWE der Anspruch auf staatliche Subventionen. Ein großzügiges Geschenk an den Energiekonzern – über die von 2,6 Milliarden Euro Steuergeld hinaus, die RWE bereits als „Entschädigung“ erhält.
Dieser Paragraph 42 ist das Ergebnis des Treffens der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten der Kohle-Bundesländer im kleinen Kreis Mitte Januar. Laut NRW-Ministerpräsident Armin Laschet habe sich die Bundesregierung dabei diese Regelung gewünscht, er sei dem nur gefolgt. Das ist praktisch für den erklärten RWE-Freund Laschet, ist er doch derjenige, der von dieser Regelung politisch profitiert. Ob Laschets unwahrscheinliche Darstellung stimmt, wird vor der Verabschiedung des Gesetzes nicht mehr zu klären sein, denn die Gespräche der sogenannten Bund-Länder-Einigung sind bislang nicht öffentlich.
Das undurchsichtige Vorgehen der Bundesregierung setzt sich darin fort, dass die einzelnen Regelungen des „Kohleausstiegs“ nicht im Gesetz stehen, sondern in einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ausgelagert werden, der mit RWE parallel zum Kohleausstiegsgesetz vereinbart wird. Ein Vertrag, der geheim bleibt, dessen Regelungen dann vor allem aber nicht mehr einseitig vom Staat geändert werden können – nie mehr. Wie sich solche Verträge zum Fiasko für den Staat auswachsen können, haben die Autobahnmaut-Verträge mehr als eindrücklich belegt.
Und die RWE-Begünstigungen gehen noch weiter: Im Leitentscheid aus dem Jahr 2016 hatte die Landesregierung NRW das Fördervolumen für RWE im Braunkohlegebiet Garzweiler festgelegt. Diese Fördermengen galten nach dem von der Kohlekommission ausgehandelten Kohlekompromiss als überholt. Doch der aktuelle Gesetzesentwurf sieht verblüffender Weise vor, dass sich die Fördermengen am Leitentscheid aus dem Jahr 2016 orientieren sollen. Das bedeutet im Ergebnis: Die Kohle, die RWE vormals bis zum Jahr 2045 hätte abbauen dürfen, kann RWE nun bis zum offiziellen Kohleausstieg im Jahr 2038 fördern. Im schlimmsten Fall wird also nicht weniger Kohle gefördert, sondern genauso viel - nur noch schneller.
Und das auf einem Fördergebiet, auf dem noch sechs bewohnte Ortschaften stehen, die allesamt für diese Kohle vernichtet werden sollen. Gerade mit dem so genannten „Kohleausstiegsgesetz“ soll damit nun das Ende dieser Orte besiegelt werden. Und die Festschreibung der „energiewirtschaftlichen Notwendigkeit“ soll zugleich dafür sorgen, dass sich die Menschen nicht mehr erfolgreich gegen ihre Enteignung wehren können. Der Staat verpflichtet sich zugleich vertraglich, dabei in keiner Weise mehr – komme, was wolle – erneut gesetzgeberisch einzugreifen.
Mit dieser Klausel erhält RWE Vorteile, die mit den Empfehlungen der Kohlekommission und dem Gesetzeszweck „Kohleausstieg“ nicht nur nichts zu tun haben, sondern allem letztlich konträr zuwiderlaufen.
Auf welchem Weg und über wen genau diese Regelung ins Gesetzgebungsverfahren „gerutscht“ ist, wird noch zu klären bleiben. Fakt ist, dass die Regierung sich erneut als williger Erfüllungsgehilfe des Kohlekonzerns RWE präsentiert und nun ein Gesetz beschließt, das den Kohleausstieg nicht nur nicht beschleunigt, sondern umgekehrt RWE Kohleverstromung für weitere 18 Jahre garantiert, und dabei auch noch verspricht, in Zukunft nicht mehr „stören“ zu wollen.
Parents for Future Germany fordert die Streichung aller Privilegien für Unternehmen der Kohleindustrie und massive Investitionen in den Ausbau von Erneuerbaren Energien. Dazu gehören vornehmlich die Abschaffung des sog. Solardeckels und die Beseitigung der Abstandsregel für Windkraftanlagen.
Parents for Future stellt fest: Es gibt keine „energiepolitische Notwendigkeit“, die Kohleverstromung bis 2038 – oder gar darüber hinaus – mit erhöhten Fördermengen festzuschreiben!
Das Kohleausstiegsgesetz, das noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll, muss transparent und nachvollziehbar die Vereinbarungen des „Kohlekompromisses“ umsetzen. Es darf keine privatrechtlichen Vertragsregelungen mit Wirtschaftsunternehmen geben, die eine Nachjustierung des Kohleausstiegs und ggf. Vorverlegung auf einen früheren Zeitpunkt unmöglich macht.
#KohleausstiegJETZT
#FightEveryCrisis
Parents for Future Germany
Claudia Prange
Tel.: +49 152 2718 4343
http://www.parentsforfuture.de
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