Parents for Future Germany / AG Danni lebt vom 30.11.21
Behördenversagen: Mangelhafte Fachaufsicht des Fernstraßenbundesamtes beim Ausbau der A49
Zum wiederholten Mal wurden Verstöße gegen den Planfeststellungsbeschluss beim Ausbau der A49 festgestellt. Und zum wiederholten Mal werden diese Verstöße abgestritten - diesmal sogar vom Fernstraßenbundesamt.
Das Amt hat die Rechts- und Fachaufsicht über die Vorhabenträgerin des Ausbaus, der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) und damit die Aufgabe, den Planfeststellungsbeschluss durchzusetzen. Es wurde zum ersten Mal angeschrieben, nachdem die Planfeststellungs-behörde im September 2021 erstmals auf dessen Verantwortlichkeit hingewiesen hatte.
Nach einer Nebenbestimmung zu den wasserrechtlichen Erlaubnissen sind die Regenrückhaltebecken „vor dem Bau der Trasse zu errichten, damit das Oberflächenwasser während der Bauphase gefasst werden und gereinigt werden kann.“ (1) Die planfestgestellten Regenrückhaltebecken sind allerdings noch lange nicht fertig. Dafür hat die Planfeststellungsbehörde der DEGES nach eigenen Angaben gestattet, statt der geplanten Regenrückhaltebecken in der Bauphase mobile Absetzbecken zu verwenden, da diese eine höhere Reinigungsleistung hätten. Aber auch solche konnten bisher auf der Trasse nicht gefunden werden. Dafür wurde nach Hinweisen zu den fehlenden Becken ein einziges Erdwallbecken installiert, bei dem es in Ermangelung von Vorrichtungen zur Reinigung allerdings nicht ersichtlich ist, wie es eine Beeinträchtigung des Wassers verhindern kann. (vgl. Foto rechts unten). Zu den vielen unterschiedlichen Wasseransammlungen auf der Trasse antwortete die DEGES nach acht Wochen und wiederholten Nachfragen „ … Die in den Fotos dargestellten „Pfützen“ bilden sich aufgrund der bauzeitlichen Topographie nach Niederschlagsereignissen und werden zeitnah mit einem Saugwagen aufgenommen und den temporären Absetzbecken zur Aufbereitung zugeführt ….“ Diese Aussage steht in Widerspruch zu den vielen Fotos von unterschiedlichen Wasserflächen, die über mehrere Tage hinweg an der Trasse dokumentiert sind. (2)
Besonders gravierend ist die Zuwiderhandlung zu dieser Bestimmung im Altlastengelände des ehemaligen Sprengstoffwerkes der WASAG in Stadtallendorf. Dort steht seit geraumer Zeit Wasser in einer Baugrube (vgl. Fotos rechts oben), obwohl gerade für diesen Bereich im Sanierungsplan eine besondere Warnung ausgesprochen wurde. Denn hier besteht die Möglichkeit, dass sich sprengstofftypische Verbindungen aus dem Boden lösen. In Anbetracht des lückenhaften Grundwassermonitorings, das nicht den Vorgaben des Sanierungsplans entspricht, könnte eine solche Kontamination nicht nachgewiesen werden. (3)
Das Fernstraßenbundesamt teilte auf Nachfrage mit, die Bauausführenden hätten die ordnungsgemäße Umsetzung der Bestimmungen bestätigt. Die daraufhin ausgesprochene Bitte, dafür trotz der erwähnten „guten Zusammenarbeit“ Beweise einzufordern, wurde offenkundig nicht umgesetzt. Denn die Fachaufsicht kam zu dem Schluss, dass alle Bestimmungen eingehalten werden. Gleichzeitig verwies sie darauf, dass die Planfeststellungsbehörde für die Einhaltung der Auflagen zuständig sei. Dort wurde bisher allerdings gebeten, Fragen zur Ausführung an die DEGES zu richten. Fragen an diese GmbH, an der sowohl der Bund als auch das Land Hessen Mitgesellschafter sind, waren dabei bisher selten erhellend. So verweigert sie seit vielen Wochen eine Auskunft zu den Rodungsflächen. Und obwohl Beweise vorliegen, dass im Dannenröder Forst 5 Hektar Wald zu viel gerodet wurden, behauptet sie weiterhin die Einhaltung aller Genehmigungen. Dabei ist schwer vorstellbar, dass eine Vorhabenträgerin nicht bemerkt haben sollte, dass im Planfeststellungsbeschluss die Genehmigung für ein fast 5 Hektar großes Flurstück auf der Trasse fehlt. (4)
Wer kontrolliert eigentlich, dass beim Ausbau der A49 die Bestimmungen eingehalten werden?
Bisher augenscheinlich nur Bürger:innen. Und trotz vieler Verstöße (5) hat sich bisher noch keine*r gefunden, der/die die Missstände ahndet: Das hessische Verkehrsministerium täuscht Ohnmacht vor mit der Behauptung, allein das Bundesverkehrsministerium könne den Ausbau noch stoppen. Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass die wasserrechtlichen Erlaubnisse durch die Planfeststellungsbehörde erteilt und jederzeit auch wieder widerrufen werden können. (6)
Es wird höchste Zeit, dass das Land Hessen seine Verantwortung für den Wasserschutz ernst nimmt und die wasserrechtlichen Erlaubnisse zurückzieht, bis die Umsetzung gewährleistet ist.
Beim Bau der A 49 wird für eine mögliche Fertigstellung und zur Kostenersparnis der Wasserschutz ignoriert zu Lasten der Menschen, die von diesem Wasser abhängig sind.
Parents for Future Germany / AG Danni lebt
Elisa David, +49 163-8982608
www.danni-lebt.de
Quellen:
1 S. 14 des Planfeststellungsbeschlusses. In den Ausführungen zum Schutzgut Wasser (S. 118) ist erläutert, dass „Schadstoffeinträge während der Baudurchführung zu erwarten (sind). Durch die vorgesehene Fassung der Straßenoberflächenabflüsse entlang der gesamten Strecke, die Vorreinigung in Rückhaltebecken und die gedrosselte Abgabe in den jeweiligen Vorflutern werden Beeinträchtigungen des Grundwasserkörpers jedoch vermieden."
2 https://www.danni-lebt.de/un-recht/wasserschutz/un-sicherheitskonzepte/
3 https://www.danni-lebt.de/un-recht/wasserschutz/grundwassermonitoring/
4 https://www.danni-lebt.de/un-recht/planfeststellung/illegale-rodungsfl%…
5 Vgl. https://www.danni-lebt.de/un-recht/planfeststellung/licht-und-l%C3%A4rm/ und viele Beispiele mehr.
6 https://www.danni-lebt.de/un-recht/verantwortung/ und https://www.bverwg.de/de/230620U9A22.19.0 (Punkt 56)