Starkregenereignis erfordert sofortigen Baustopp der A49

Starkregenereignis erfordert sofortigen Baustopp der A49


Die jüngsten Starkregenfälle in Deutschland zeigen: der Ausbau der A49 durch ein Wasserschutzgebiet ist unverantwortlich. Es ist dringend geboten, die Trassenführung umzuplanen und bis dahin weitere Rodungsarbeiten und Flächenversiegelungen zu stoppen. Die Starkregenkarte (vgl. Abbildung) zeigt, dass die geplante Trasse durch Gebiete mit einem erhöhten (rot) bis hohen (lila) Starkregenindex verläuft. Es gibt keine ausreichenden Maßnahmen, die den Schutz des Trinkwassers vor abgewaschenen Verunreinigungen der Fahrbahn wie Öl, Kraftstoff, Plastik und Reifenabrieb bei massiven Regenfällen sicherstellen.

Erfahrbar waren die Auswirkungen von Starkregen bereits im März 2020, wo es in der Region der Trasse zu massiven Überflutungen kam. [1] Hier schützte der Dannenröder Forst allerdings noch vor schlimmeren Schäden, weil hier Wasser von dem damals noch intakten Ökosystem Wald aufgenommen und über ein feingliedriges natürliches Grabensystem in die umliegenden Wiesen, Bäche und in das Grundwasser abgeleitet wurde. Jetzt hingegen wirkt die Trasse der A 49 wie ein Trichter, der die Wassermassen in Richtung der geplanten Regenrückhaltebecken leitet und dort bei den schlimmen Starkregenereignissen für Überflutungen und Kontaminierung mit gesundheitsgefährdenden Schadstoffen verantwortlich sein wird.

Die RistWag-Richtlinie (Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten) sieht vor: „Ist eine Straßenführung durch die Zone II nicht zu vermeiden, muss ein ausreichender Schutz des Gewässers auf jeden Fall gewährleistet sein.“ [2] Die Rohre, in denen das Schmutz- und Niederschlagswasser abgeleitet werden soll, sind für solche Starkregenereignisse nicht ausgelegt.  Anders als in RistWag vorgesehen – und anders als im ersten Gutachten der ahu  (Arbeitsgemeinschaft Hydrogeologie und Umweltschutz) dargestellt – wird das gesammelte Wasser innerhalb der besonders schützenswerten Wasserschutzzone II in die Gewässer eingeleitet. [3] Bei zu erwartenden Rückstauungen im Ohmtalbecken ist damit eine Infiltration wahrscheinlich. Auch die Regenrückhaltebecken, in denen das Wasser vor der Reinigung gesammelt wird, können nur begrenzte Wassermassen fassen, nicht aber starke Niederschlagsmengen, die mit der zunehmenden Klimaerwärmung immer wahrscheinlicher werden. [4] Mindestens eins der geplanten Becken befindet sich dabei in einem von Starkregen besonders gefährdeten Gebiet. [5] Bei einer Überflutung würde verschmutztes Wasser direkt ins Grundwasser gelangen.

Die verbindlichen Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RistWag) sehen vor, dass die Wasserschutzzone II von Straßen freizuhalten ist. [6] Die Gründe für den Autobahnausbau rechtfertigen hier keine Ausnahme: weder die erhoffte Entlastung einiger Durchgangsstraßen, noch eine Lärmminderung für manche Anwohner*innen, auch keine vorgebliche  Kraftstoffersparnis (schließlich wurde jüngst bewiesen, dass mit neuen Straßen mehr gefahrene Kilometer als reduzierter Verkehr einhergehen [7]) oder die mutmaßliche Verminderung  der Unfallwahrscheinlichkeit und auch nicht der angegebene Erhalt von Arbeitsplätzen.

Die RistWag-Richtlinie verlangt eine „Abwägung aller Gesichtspunkte des öffentlichen Wohls“ – dies macht sofortiges Handeln notwendig. Es braucht:

  • Eine sofortige Neubewertung der A49 Planung unter Berücksichtigung der durch den Klimawandel drohenden Starkregenereignisse wie in NRW und Rheinland Pfalz
  • Eine sofortige Überarbeitung der Pläne zum Hochwasserrisikomanagement.
  • Einen sofortigen Stopp der weiteren Flächenversiegelungen, insbesondere im Trassenbereich der A49, die eine der Haupursachen für die Flutkatastrophe war und ist. (Schon heute ist erkennbar, wie sich Regenwasser im Trassenbereich sammelt und nicht mehr natürlich abfließt. Die Vorboten der Apokalypse sind für jede*n, die/ der es sehen wil,l erkennbar und noch zu stoppen)
  • Eine Umplanung der A49 und einen sofortigen Baustopp der Bauabschnitte VKE 30 und VKE 40.

Parents for Future Germany tritt vehement für die Umsetzung der genannten Forderungen und für eine lebenswerte Zukunft für unsere Kinder und die nachfolgenden Generationen ein.

Nur so kann konkret in dieser Region der Erhalt der Lebensgrundlage Trinkwasser für 500.000 Menschen gesichert werden.


Parents for Future Germany / AG Danni lebt
Kirsten Prößdorf, +49 177-4225121
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Quellen:
[1] https://www.oberhessen-live.de/2020/03/11/hochwasser-und-ueberschwemmun…
[2] RistWag 2016, S. 21, ebenso auch schon 2002.
[3] https://www.danni-lebt.de/un-recht/wasserschutz/ableitungen/
[4] https://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/extremregen-wie-der-klimawand…
[5] Das Regenrückhaltebecken Süd auf der Abbildung im lila Quadrat am Ende des roten Pfeils.
[6] Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RistWag) 2016, S. 21 (ebenso auch schon RistWag 2002).
[7] https://www.moratorium-a565.de/wp-content/uploads/2021/01/210109-Scient…

 

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