Parents for Future Germany reicht Beschwerde ein

Parents for Future Germany reicht Beschwerde über Kohleausstiegsgesetz bei EU-Kommission ein


Gegen das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze, das der Deutsche Bundestag am 03.07.2020 beschlossen hat, hat Parents for Future Germany aus einer For-Future-weiten Task Force heraus Beschwerde eingelegt.

Das Kohleausstiegsgesetz verstößt nach Auffassung von Parents for Future Germany in
wesentlichen Teilen gegen EU-Werte, Normen, Gesetze und Verordnungen, insbesondere
gegen Artikel 107 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union).

Daher fordern wir die EU-Kommission auf, das Kohleausstiegsgesetz und die damit verbundenen öffentlich-rechtlichen Verträge diesbezüglich zu prüfen und, falls EU-Recht gebrochen wird, die entsprechenden Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten.

Die für RWE (2,6 Mrd. Euro) und LEAG (1,75 Mrd. Euro) vorgesehenen „Entschädigungszahlungen“ sind rechtlich nicht zwingend und zu hoch. Sie begünstigen die Braunkohle zu Lasten der erneuerbaren Energien, was wettbewerbsrechtlich nicht zulässig ist. Die Tagebaufolgekosten, die mit diesen Zahlungen abgedeckt werden sollen, sind von den Tagebaubetreibern gemäß Bundesberggesetz aus dem laufenden Betrieb mittels Rückstellungen zu bilden (also über den Strompreis). Dies wird mit den „Entschädigungszahlungen“ unterlaufen und ist demzufolge als unzulässige Beihilfe zu bewerten.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat bis heute keine Berechnungen und Gutachten für die Rechtfertigung der Höhe der Entschädigungszahlungen vorgelegt. Die EU-Kommission muss hinterfragen, wie diese Summen zustande gekommen sind, um mögliche verdeckte Subventionen auszuschließen.

Scientists for Future belegen klar und eindeutig, dass eine energiepolitische und
energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II nicht gegeben
ist.

Artikel 48 des Kohleausstiegsgesetzes stellt diese „Notwendigkeit“ aufgrund einer Entscheidung der NRW-Landesregierung von Juli 2016 – die schon veraltet ist und gemäß Landesplanungsgesetz hätte aktualisiert werden müssen – fest.
Dieser Artikel 48 steht zudem im Widerspruch zu Artikel 19 des deutschen Grundgesetzes – es dürfen nach deutschem Recht keine Einzelfallgesetze erlassen werden.
Die Dörfer, die nach den Plänen von RWE für den Tagebau Garzweiler II weichen sollen, dürfen nicht zerstört werden, da die zugrundeliegenden Begründungen unzutreffend sind bzw. juristisch nicht haltbar sein werden.

Darüber hinaus werden RWE Kohlemengen für die Veredelung und stoffliche Verwendung gewährt, wodurch andere Marktakteure benachteiligt werden – was eine klare unerlaubte Subvention darstellt!

Scientists for Future stellen ferner klar heraus, dass mit dem beschlossenen Gesetz internationale Klimaschutzziele nicht eingehalten werden können, denen sich Deutschland im Rahmen des Pariser Übereinkommens von 2015 explizit verpflichtet hat.

Die absehbare Verschärfung der europäischen Klimaschutzziele würde zudem höhere Klimaschutzanforderungen auch in Deutschland nach sich ziehen. Erfüllt Deutschland diese Ziele nicht, müssten andere EU-Staaten mehr Reduktionen leisten, da die EU sich als Ganzes dem Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet hat.

Das deutsche Kohleausstiegsgesetz ist somit unsolidarisch gegenüber anderen EU-Staaten.

Ab Januar 2020 dürfte Deutschland aus den Tagebauen Hambach und Garzweiler nur noch
280 Mio. t Braunkohle fördern, um voraussichtlich unter 1,75°C Erderwärmung zu
bleiben
. Für das angestrebte Paris-Ziel von maximal 1,5°C muss diese Menge deutlich
unterschritten werden.
Die im Kohleausstiegsgesetz zugesprochenen Mengen von mehr als 600 Mio. t laufen
dem diametral entgegen.

Parents for Future Germany tritt wie die gesamte For-Future-Bewegung für globale
Klimagerechtigkeit
ein.

Bezugnehmend auf die Präambel des Pariser Klimaschutzübereinkommens von 2015 sehen wir das dort postulierte Prinzip der Klimagerechtigkeit zwischen den Völkern und den Menschen durch das Kohleausstiegsgesetz als verletzt an. Das Abkommen von Paris kann mit diesem Gesetz auf europäischer Ebene nicht eingehalten werden.

Die im Kohleausstiegsgesetz definierten Zahlungen und die durch die lange Laufzeit zugesprochenen Mengen stellen eine unzulässige Subvention für die Kohle dar und verdecken die rasant steigende Unrentabilität der Kohleverstromung, deren Wirtschaftlichkeit heute schon vielfach nicht mehr gegeben ist.

Die EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen wird
unterlaufen.
Die Subventionen laufen zudem dem Verursacherprinzip zuwider.
Und nicht zuletzt deckt der aktuelle CO2-Preis nicht die Folgekosten der Emissionen, für die
mindestens 180 €/t benötigt werden.

#AlleDörferbleiben
#Climatejustice
#StopDatteln4

 

Parents for Future Germany
Frank Abschlag
+49 172 578 75 57
Methweg 4a
50823 Köln

Quellen auf Anfrage.


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