Kohleausstiegsgesetz mutiert zum Klima- und Wirtschaftskiller!

Vera S.
Vera S. • 10 Juni 2020

Kohleausstiegsgesetz mutiert zum Klima- und Wirtschaftskiller!

Parents for Future Germany fordert Kohleausstieg ohne Geheimabsprachen und
privatrechtliche Verträge mit der Kohleindustrie

Kohle gilt als Klimakiller Nr. 1. Der fossile Energiekonzern RWE allein verursacht rund 25% aller
CO2-Emissionen in Deutschland. Gleichzeitig erleben erneuerbare Energien aktuell einen
ungeahnten Preisverfall, der Kohleverstromung schon heute in großen Teilen unrentabel macht.
Das, was der Markt eigentlich im Sinne der Wirtschaft und des Klimaschutzes regeln könnte,
nämlich einen frühzeitigen Kohleausstieg, wird nun ausgerechnet durch das unmittelbar zur
Abstimmung stehende Kohleausstiegsgesetz der Bundesregierung verhindert.
Denn das Gesetz, das auf den letzten Metern noch ein paar entscheidende Veränderungen
erfahren hat, schreibt letztlich das fossile Geschäftsmodell von RWE für weitere 18 Jahre
fest. Wird es wie geplant noch vor der Sommerpause beschlossen, wird noch im Jahr 2038
klimaschädliche Kohle aus Garzweiler verfeuert – ermöglicht durch den Gesetzgeber, der das
überholte und unwirtschaftliche Geschäftsmodell von RWE weiter stützt und fördert.
Dafür sorgt vor allem der unscheinbare § 42 des Gesetzentwurfs, der von der Öffentlichkeit nahezu
unbemerkt in den Gesetzestext eingezogen ist. Dieser Paragraph ist brisant, denn er attestiert dem
RWE-Braunkohleabbau langfristig „energiewirtschaftliche Notwendigkeit“. Durch diese politische
Festlegung wird Kohlestrom für systemrelevant erklärt. Daraus erwächst für RWE der Anspruch auf
staatliche Subventionen. Ein großzügiges Geschenk an den Energiekonzern – über die von 2,6
Milliarden Euro Steuergeld hinaus, die RWE bereits als „Entschädigung“ erhält.
Dieser Paragraph 42 ist das Ergebnis des Treffens der Bundesregierung mit den
Ministerpräsidenten der Kohle-Bundesländer im kleinen Kreis Mitte Januar.

Laut NRWMinisterpräsident Armin Laschet habe sich die Bundesregierung dabei diese Regelung gewünscht, er sei dem nur gefolgt. Das ist praktisch für den erklärten RWE-Freund Laschet, ist er doch derjenige, der von dieser Regelung politisch profitiert. Ob Laschets unwahrscheinliche Darstellung stimmt, wird vor der Verabschiedung des Gesetzes nicht mehr zu klären sein, denn die Gespräche der sogenannten Bund-Länder-Einigung sind bislang nicht öffentlich.

Das undurchsichtige Vorgehen der Bundesregierung setzt sich darin fort, dass die einzelnen
Regelungen des „Kohleausstiegs“ nicht im Gesetz stehen, sondern in einen öffentlich-rechtlichen
Vertrag ausgelagert werden, der mit RWE parallel zum Kohleausstiegsgesetz vereinbart wird. Ein
Vertrag, der geheim bleibt, dessen Regelungen dann vor allem aber nicht mehr einseitig vom Staat
geändert werden können – nie mehr. Wie sich solche Verträge zum Fiasko für den Staat
auswachsen können, haben die Autobahnmaut-Verträge mehr als eindrücklich belegt.
Und die RWE-Begünstigungen gehen noch weiter: Im Leitentscheid aus dem Jahr 2016 hatte
die Landesregierung NRW das Fördervolumen für RWE im Braunkohlegebiet Garzweiler festgelegt.
Diese Fördermengen galten nach dem von der Kohlekommission ausgehandelten Kohlekompromiss als überholt. Doch der aktuelle Gesetzesentwurf sieht verblüffender Weise vor, dass sich die Fördermengen am Leitentscheid aus dem Jahr 2016 orientieren sollen. Das bedeutet im Ergebnis:
Die Kohle, die RWE vormals bis zum Jahr 2045 hätte abbauen dürfen, kann RWE nun bis zum
offiziellen Kohleausstieg im Jahr 2038 fördern. Im schlimmsten Fall wird also nicht weniger Kohle
gefördert, sondern genauso viel - nur noch schneller.
Und das auf einem Fördergebiet, auf dem noch sechs bewohnte Ortschaften stehen, die allesamt
für diese Kohle vernichtet werden sollen. Gerade mit dem so genannten „Kohleausstiegsgesetz“ soll
damit nun das Ende dieser Orte besiegelt werden. Und die Festschreibung der
„energiewirtschaftlichen Notwendigkeit“ soll zugleich dafür sorgen, dass sich die Menschen nicht
mehr erfolgreich gegen ihre Enteignung wehren können. Der Staat verpflichtet sich zugleich
vertraglich, dabei in keiner Weise mehr – komme, was wolle – erneut gesetzgeberisch
einzugreifen.
Mit dieser Klausel erhält RWE Vorteile, die mit den Empfehlungen der Kohlekommission und dem
Gesetzeszweck „Kohleausstieg“ nicht nur nichts zu tun haben, sondern allem letztlich konträr
zuwiderlaufen.

Auf welchem Weg und über wen genau diese Regelung ins Gesetzgebungsverfahren „gerutscht“ ist, wird noch zu klären bleiben. Fakt ist, dass die Regierung sich erneut als williger Erfüllungsgehilfe des Kohlekonzerns RWE präsentiert und nun ein Gesetz beschließt, das den Kohleausstieg nicht nur nicht beschleunigt, sondern umgekehrt RWE Kohleverstromung für weitere 18 Jahre garantiert, und dabei auch noch verspricht, in Zukunft nicht mehr „stören“ zu wollen.

Parents for Future Germany fordert die Streichung aller Privilegien für Unternehmen der
Kohleindustrie und massive Investitionen in den Ausbau von Erneuerbaren Energien. Dazu gehören
vornehmlich die Abschaffung des sog. Solardeckels und die Beseitigung der Abstandsregel für
Windkraftanlagen.
Parents for Future stellt fest: Es gibt keine „energiepolitische Notwendigkeit“, die
Kohleverstromung bis 2038 – oder gar darüber hinaus – mit erhöhten Fördermengen
festzuschreiben!
Das Kohleausstiegsgesetz, das noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll, muss
transparent und nachvollziehbar die Vereinbarungen des „Kohlekompromisses“ umsetzen. Es darf
keine privatrechtlichen Vertragsregelungen mit Wirtschaftsunternehmen geben, die eine
Nachjustierung des Kohleausstiegs und ggf. Vorverlegung auf einen früheren Zeitpunkt unmöglich
macht.
#KohleausstiegJETZT
#FightEveryCrisis
Parents for Future Germany
Claudia Prange
Tel.: +49 152 2718 4343
presse@parentsforfuture.de
http://www.parentsforfuture.de
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